Medizinrecht
Arzt darf auch Laboruntersuchungen als Gutachter abrechnen
Ärzte dürfen bei den Kassen grundsätzlich nur solche Leistungen abrechnen, die sie im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit erbringen und für die sie ausgebildet sind. Ein Hausarzt darf deshalb beispielsweise keine fachärztliche Leistungen in Rechnung stellen. Eine Ausnahme gibt es jedoch im Rahmen der Tätigkeit als Gutachter.
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