Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Gute MFA sind derzeit so schwer zu finden wie bezahlbarer Wohnraum in Ballungsräumen. Für Ärztinnen und Ärzte auf der Suche nach qualifiziertem Personal kann darin aber eine Chance liegen. Sie können – eine entsprechende Langfristplanung unterstellt – ihr Recruiting mit einer gelungenen Geldanlage kombinieren und so nicht nur Renditen erwirtschaften, sondern auch Mitarbeiterbindung betreiben.

Die Idee: Ärzte erwerben in der Nähe ihrer Praxis eine (oder mehrere) Apartments und vermieten diese an ihre MFA oder einen angestellten Kollegen, um diesen die mühselige Wohnungssuche zu ersparen. Je nachdem, ob Praxisinhaber den (neuen) Mitarbeitern die Wohnung vermieten oder ihnen die Bleibe kostenfrei als Teil der Bezahlung überlassen, gelten jedoch unterschiedliche Vorgaben.

Variante eins: Der klassische Mietvertrag

Schließt der Praxischef mit der MFA einen Mietvertrag über eine Immobilie und bezahlt diese dafür Miete, liegt aus juristischer Sicht eine Werkmietwohnung vor. Der Mietzins kann dabei auch günstiger als die ortsübliche Vergleichsmiete sein. 

Bei dieser Variante bestehen Miet- und Arbeitsvertrag unabhängig voneinander. Allerdings kann sich der Praxisinhaber als Vermieter ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten und die Wohnung kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Variante zwei: Die Wohnung als Teil des Gehalts

Zahlt der Arzt oder die Ärztin hingegen die Miete für den Arbeitnehmer oder stellt der neuen MFA die Bleibe kostenfrei zur Verfügung, sprechen Juristen von einer Werkdienstwohnung. Die Besonderheit dieser Gestaltung: Die Parteien müssen hier keinen separaten Mietvertrag abschließen. Vielmehr ist das Wohnrecht direkt an das Arbeitsverhältnis gebunden und endet auch mit diesem.

Weitere Besonderheit: Durch die Überlassung der Wohnung entsteht dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil, den er oder sie versteuern muss.

Wichtig: Seit 2020 gilt für Wohnungen mit einer ortsüblichen Kaltmiete von bis zu 25 Euro pro Quadratmeter eine Art Freibetrag. Zahlen Praxismitarbeitende mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete, bleibt die Dienstwohnung für sie steuerfrei. Der ortsübliche Mietpreis pro Quadratmeter darf allerdings 25 Euro nicht übersteigen. Hier sollten sich Ärzte im Vorfeld beraten lassen, um Fehler zu vermeiden und die für sie beste Gestaltung zu wählen. Seit 2021 gilt der lohnsteuerliche Bewertungsabschlag zudem auch für den geldwerten Vorteil in der Sozialversicherung. Auch hier kommt es also zur Freistellung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers, soweit die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Satzes beträgt und pro Quadratmeter ortsüblich weniger als 25 Euro anfallen.

Dienstwohnung für MFA – Das müssen Ärztinnen und Ärzte wissen

Was ist eine Dienstwohnung?

Eine Dienstwohnung ist eine vom Arbeitgeber (z. B. Praxisinhaber) gestellte Wohnung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus beruflichen Gründen nutzen – etwa MFA, die von weiter weg kommen oder für Notdienste verfügbar sein sollen.

Wie wird der geldwerte Vorteil einer Dienstwohnung berechnet?

Stellen Sie Ihrer MFA eine Wohnung günstiger als ortsüblich zur Verfügung, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig – es sei denn, die Wohnung wird aus überwiegend betrieblichem Interesse überlassen.

Wann ist die Wohnung steuerfrei?

Erfolgt die Wohnungsstellung überwiegend im betrieblichen Interesse, entfällt die Versteuerung. Voraussetzung: Die Unterkunft dient primär der reibungslosen Dienstgestaltung – z. B. bei Notdiensten, Schichtarbeit oder schwieriger Verkehrsanbindung.

Was sollte im Mietvertrag stehen?

Ein schriftlicher Mietvertrag ist Pflicht – idealerweise mit Hinweisen zur Dienstwohnung, Mietzins, Nebenkosten, Kündigungsregelungen und dem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

Achtung Kündigungsschutz!

Auch wenn es sich um eine Dienstwohnung handelt: Mietrecht bleibt Mietrecht. Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet das Wohnrecht nicht automatisch – es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen!

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