Arbeitsrecht
Bei Aufteilung in mehrere Etappen
Kündigungsschutz gilt vor jedem Abschnitt der Elternzeit
Teilen Mitarbeitende ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, bereiten sie ihrem Arbeitgeber damit einen hohen Vertretungsaufwand. Deshalb zu kündigen, geht aber nicht. Wie das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden hat, besteht der besondere Kündigungsschutz vor jedem einzelnen Abschnitt der Elternzeit.
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