Klinik
Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit für Rettungssanitäter
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Rettungssanitätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann, auch wenn sie nicht in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten aufgeführt ist.
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