Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

Die Tabellenentgelte werden in zwei Stufen erhöht und es wurde – vorbehaltlich der Zustimmung der übergeordneten Gremien – eine Einmalzahlung vereinbart. Die Neuregelung der Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit sowie zu Bereitschafts- und Rufdiensten der Ärztinnen und Ärzte und neue Regelungen zur Dienstplangestaltung sind weitere wesentliche Bestandteile der Vereinbarung. Der neue Tarifvertrag für das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Einmalzahlung von 3.000 Euro für Ärzte am Uni-Klinikum Dresden

Der Abschluss sieht vor, dass die Entgelte in zwei Stufen erhöht werden: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 werden die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte um drei Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung in Höhe von zwei Prozent wird zum 1. Juli folgen. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 3.000 Euro, die steuerfrei mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird.

Die neue Regelung zum Bereitschaftsdienst der Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum sieht eine reduzierte Obergrenze von 96 Stunden pro Monat vor. Nur, wenn die Patientensicherheit gefährdet ist, darf diese Zahl überschritten werden. Wenn aus diesem Grund zusätzliche Dienste angeordnet werden, erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Mehrleistung Zeitzuschläge auf ihr Arbeitszeitkonto. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit abgegolten oder ausbezahlt werden.

Dienstpläne müssen 6 Wochen im Voraus stehen

Um arbeitsfreie Zeiten besser planen zu können, haben sich Uniklinikum und Marburger Bund zudem auf neue Regeln bei der Erstellung der Dienstpläne geeinigt, die künftig mit einem Vorlauf von sechs Wochen fertiggestellt werden müssen. Kurzfristige Änderungen werden zudem mit einem Zeitzuschlag ausgeglichen.