Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Praxis | Beiträge ab Seite 34

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Frust und Lust im Bett

Trotz guter Gründe kein OTC-Switch von Sildenafil

Der Sachverständigen-Ausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht hat am Dienstag, den 21. Januar 2025 mehrheitlich empfohlen, den Antrag auf Entlassung des PDE-5-Hemmers Sildenafil aus der Verschreibungspflicht abzulehnen. In der Vergangenheit wurden bereits zwei Anträge unterschiedlicher Antragsteller vom SVA nicht positiv beschieden. Beim ersten Antrag erfolgte die Ablehnung einstimmig und beim zweiten Antrag mehrheitlich. Trotz neuer Erkenntnisse und guter Argumente, die noch deutlicher für eine Entlassung der PDE-5-Hemmer aus der Verschreibungspflicht (OTC-Switch) sprachen, wurde der erneute Antrag vom SVA nochmals mehrheitlich abgelehnt.
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Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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