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Buchhaltung

Da freut sich der Praxisinhaber nach Auswertung der aktuellen Zahlen noch über den theoretischen Gewinn seiner Praxis und wird dann von der Realität eingeholt. Denn da ist leider gar kein Geld übrig bzw. lange nicht so viel wie erwartet. Oft stellt der Praxisinhaber bei der Analyse von Bilanzzahlen fest, dass Gewinn und Banksaldo gar nicht übereinstimmen.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

In der Betriebswirtschaftlichen Analyse (BWA) sind keine Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. Da Niedergelassene den Gewinn meist mit Hilfe der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, werden nur Ein- und Auszahlungen der Praxis in einem bestimmten Zeitraum betrachtet. Leistungen, die schon erbracht wurden, aber bisher nicht zu Einzahlungen führten (etwa KV-Restzahlung) bildet die BWA nicht ab.

In der BWA werden Investitionen und Finanzierungen nur mittelbar abgebildet. Werden größere Investitionen (etwa Sonografiegerät) getätigt, erscheinen weder die zugehörigen Auszahlungen noch der Zugang des Gerätes in der BWA. Hier wird das Prinzip der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben partiell durchbrochen, indem im Jahr der Anschaffung nur anteilig die Abschreibung als fiktive Betriebsausgabe erfasst wird. Somit ist der abgehende Geldfluss im Jahr der Anschaffung höher als die tatsächlich erfasste Abschreibung.

In den Folgejahren gleicht sich dieser Unterschied aber wieder aus. Erfolgt eine Investition fremdfinanziert, wird weder der Zufluss des Darlehensbetrages noch die Tilgungsleistung als Einnahme beziehungsweise Ausgabe erfasst. Lediglich die Zinsen schlagen dann als Betriebsausgaben zu Buche.

Privatentnahmen und -einlagen werden in der BWA nicht erfasst. Entnimmt der Praxisinhaber Beträge von seinem Praxiskonto für die private Lebenshaltung, werden diese nicht als Betriebsausgabe erfasst. Analog gilt dies für die Einlage von privaten Geldern (etwa aus der LV-Auszahlung).

All diese Faktoren führen also dazu, dass der verfügbare Geldmittelbestand, also die Liquidität der Praxis im Saldo, mit dem Ergebnis der BWA beziehungsweise der Gewinnermittlung gar nicht übereinstimmen kann.

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung …

… basiert in der Regel auf den laufenden Daten der Finanzbuchhaltung. Sie gibt während des laufenden Finanzjahres Auskunft über die Kosten- und Erlössituation und damit über die Ertragslage. Die Anforderungen an die Aussage- und Auswertungsfähigkeit der BWA sind in den letzten Jahren gestiegen. Betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen

  • rechtsformenneutral gestaltet sein,
  • mit einem Branchenvergleich (DATEVBetriebsvergleich oder Destatis) kompatibel sein,
  • größenordnungsneutral abbilden,
  • mit dem Rechnungswesen und statistischen Daten des Unternehmens integrierte Darstellungen erlauben und
  • bei entsprechender intelligenter Struktur standardisierbar sein. Zusätzlich sind Zeitreihen, Vorjahresvergleiche und grafische Darstellungen wesentliche Qualitätskriterien, immer vorausgesetzt, die Struktur der BWA ist keine bloße Abfrage von Konten, sondern eine betriebswirtschaftlich klare Aussage.