Gehörlose Patienten: Auf barrierefreie Kommunikation achten
Heiko FeketeSind Patienten beim Hören beeinträchtigt, sollten Ärztinnen und Ärzte beim Umgang mit ihnen einiges beachten. Diese Tipps helfen dabei, die Verständigung mit Gehörlosen zu erleichtern.
Beeinträchtigungen beim Hören haben verschiedene Facetten: Betroffene Personen leiden zum Beispiel an Taubheit, an Taubheit gepaart mit Störungen der Sprachentwicklung oder an Schwerhörigkeit sowie Gleichgewichtsstörungen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten zum Stichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 50.160 gehörlose Menschen in Deutschland, weitere 252.350 sind schwerhörig. Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) geht von rund 80.000 Gehörlosen aus.
Menschen mit Hörbehinderung sind in ihrem Alltag darauf angewiesen, sich möglichst ohne Barrieren verständigen zu können. Das gilt insbesondere für Arztbesuche – hier ist es wichtig, Missverständnissen im Behandlungsgespräch vorzubeugen, um die Versorgung gehörloser Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden.
Hinweise für eine reibungslosere Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie gehörlosen Patienten bietet der DGB in seiner Funktion als sozialpolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung. Demnach sollte die Gehörlosigkeit schon vor dem Arztgespräch in der Patientenakte vermerkt werden, damit die Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt sind.
Warum Blickkontakt beim Arzt-Patienten-Gespräch wichtig ist
Der Vermerk hilft auch bei der Kontaktaufnahme im Wartezimmer: Wichtig ist es dabei, Blickkontakt aufzubauen und den Patienten zum Behandlungszimmer zu begleiten. Auch im weiteren Verlauf ist Blickkontakt entscheidend für die Verständigung. Gehörlose oder Menschen mit schlechtem Hörvermögen orientieren sich viel an den Mundbewegungen ihres Gegenübers. Ist durchgehender Blickkontakt bei bestimmten Untersuchungen nicht möglich, können Niedergelassene Gesten vereinbaren, um die Behandlung zu erläutern (zum Beispiel Schulter antippen für Ein- und Ausatmen).
Möglichst kurze, deutlich vorgetragene Sätze mit wenigen Fremdwörtern erleichtern darüber hinaus die Kommunikation. Die Lese- und Schreibkompetenz ist bei Gehörlosen laut DGB unterschiedlich ausgeprägt. Darum sollten Praxisärzte vor der Behandlung klären lassen, wie der Patient oder die Patientin kommunizieren möchte – entweder durch Lippenlesen und Sprechen oder schriftlich, wenn kein Gebärdendolmetscher übersetzt.
Wenn der Betreffende mit einer schriftlichen Verständigung einverstanden ist, empfiehlt es sich, auf schematische Zeichnungen zu setzen. Die können bei komplexeren medizinischen Zusammenhängen eine wertvolle Stütze sein. Auch Anweisungen zu Medikamenten können schriftlich festgehalten werden. Für die Organisation eines Arzttermins mit hörbeeinträchtigten Menschen ist es zudem ratsam, immer mehr Zeit einzuplanen, gerade wenn der Termin seit Längerem feststeht.
Wie der Anspruch auf Gebärdendolmetscher geregelt ist
Nach § 17 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch haben Menschen mit Hörbehinderungen einen gesetzlichen Anspruch auf die Dienste eines Gebärdendolmetschers. Manchmal bringen sie zum Termin bereits einen Dolmetscher mit, andernfalls ist es Aufgabe der Praxis, einen Übersetzer zu organisieren.
Die Vermittlung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, oft läuft sie zentral über Vermittlungsstellen oder die zuständigen Landesverbände der Gehörlosen. Auch Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten diesen Dienst in einigen Regionen an. Die Kosten für den Dolmetscher übernehmen hierbei die Krankenkassen als Sozialleistungsträger.