Recht
Fristlose Kündigung: Bloß nicht widersprüchlich verhalten
Eine fristlose Kündigung gilt sofort. Die Gründe dafür müssen schwerwiegend sein. Warum das Angebot, den Arbeitnehmer bis zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, keine gute Idee ist, erklärt das Bundesarbeitsgericht in einer brandaktuellen Entscheidung.
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