Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Rechnungswesen | Beiträge ab Seite 5

Eine gut organisierte Buchhaltung spart Zeit und Geld. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung, steuerliche Pflichten oder digitale Lösungen – hier finden Ärztinnen und Ärzte praxisnahe Tipps für eine effiziente Finanzverwaltung.

Beiträge zum Thema Rechnungswesen

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Rechnungswesen
Attraktive ältere Geschäftsfrau telefoniert im Büro

Betriebsprüfung: So können Niedergelassene Schätzungen des Finanzamts vermeiden

Bei einer Betriebsprüfung in der Praxis oder Apotheke kommen Versäumnisse und Fehler bei Buchhaltung und Dokumentation von Belegen und Aufzeichnungen schnell zum Vorschein. Dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Umsatz durch eine Schätzung nach oben korrigiert – was richtig teuer werden kann. Wie Praxis- oder Apothekeninhaber dieses Risiko vermeiden können, erklärt Steuerberater Oliver Büttner von der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V.
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Rechnungswesen
Älterer Arzt im Gespräch mit Patientin

Patient zahlt Eigenanteil nicht: Ausbuchen oder einfordern?

So mancher Patient entscheidet eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Rechnung er für berechtigt hält und zu bezahlen bereit ist und welchen nicht. Da wird z.B. der Eigenanteil einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal scheuen Praxisinhaber sich auch, solche Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. 'Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist'.
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Lächelnder Arzt

Zahlen, bitte: Rettet Künstliche Intelligenz die ambulante Versorgung?

Trotz Honorar-Erhöhung um 1,7 Milliarden Euro: Niedergelassene Ärzte in Deutschland blicken sorgenvoll in die Zukunft.* Und doch gibt es ein Versprechen, dass die Freude an der eigenen Praxis zurückbringen soll: Künstliche Intelligenz. Was KI heute für ausgewogene Arbeitszeiten leistet und wie sie Praxen bis zu 69.000 Euro im Jahr sparen könnte, darüber geben erste Erfahrungen von Ärzten Aufschluss.
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Ärzte im Gespräch

New Work in der Arztpraxis

„New Work“ ist ein Begriff, der aktuell viel im Umlauf ist. Während den einen dabei ein Funkeln in die Augen kommt, führt es bei anderen dazu, dass sich die Fußnägel hochrollen. Doch die Arbeitswelt ändert sich und es lohnt sich zumindest mal zu fragen, ob die eigene Praxis dies auch tut und wie? New Work umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Wir bieten einen Überblick und Beispiele für ganz konkrete Maßnahmen.
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Rechnungswesen

Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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