Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Buchhaltung | Beiträge ab Seite 5

Bei einer Betriebsprüfung in der Praxis oder Apotheke kommen Versäumnisse und Fehler bei Buchhaltung und Dokumentation von Belegen und Aufzeichnungen schnell zum Vorschein. Dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Umsatz durch eine Schätzung nach oben korrigiert – was richtig teuer werden kann. Wie Praxis- oder Apothekeninhaber dieses Risiko vermeiden können, erklärt Steuerberater Oliver Büttner von der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e.V.
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Buchhaltung
Älterer Arzt im Gespräch mit Patientin

Patient zahlt Eigenanteil nicht: Ausbuchen oder einfordern?

So mancher Patient entscheidet eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Rechnung er für berechtigt hält und zu bezahlen bereit ist und welchen nicht. Da wird z.B. der Eigenanteil einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal scheuen Praxisinhaber sich auch, solche Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. 'Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist'.
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jameda - Ihr Wachstum ist unser Erfolg
Ärztin, die kritisch blickt

KI in der ambulanten Versorgung: Chancen nutzen, Bedenken überwinden

Mit dem jameda AI Assistant haben Ärzte zum ersten Mal die Möglichkeit, Sprechstunden automatisch zu dokumentieren. Und dennoch gibt es Bedenken, ob KI im Patientenkontakt sicher ist, Zeit spart oder zusätzlichen Aufwand verursacht. Wie KI-Lösungen den Arbeitsalltag ohne technische Hürden erleichtern, zeigen wir anhand der meistgestellten Fragen zum jameda AI Assistant.
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Datenschutz & Datensicherheit in der Arztpraxis

Der Umgang mit sensiblen Informationen ist Ärztinnen und Ärzten vertraut und seit Gedenken ein Teil ihres Behandlungsauftrags. Durch dieses Grundverständnis kann ein besonderes Vertrauen zu Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Der bisherige Schutz von personenbezogenen Daten wird durch die Digitalisierung und damit einhergehende gesetzliche Vorgaben – wie etwa der DSGVO – noch deutlich erweitert.
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Patientenzufriedenheit im medizinischen Alltag – Messen und optimieren

Die Zufriedenheit Ihrer Patienten ist ein Aushängeschild für Ihre Praxis. Eine hohe Zufriedenheit führt nicht nur dazu, dass Patienten erneut Ihre Praxis aufsuchen, sondern auch aktiv weiterempfehlen – ob über persönliche Empfehlungen oder durch positive Bewertungen im Internet. Unzufriedenheit kann hingegen langfristig negative Auswirkungen auf die Reputation und das Patientenaufkommen haben.
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Buchhaltung

Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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