Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Lexikon

Nach Anfangsbuchstaben filtern

In Kooperation mit jameda
In Kooperation mit jameda
Lexikon

Personalkosten

Man darf bei Kalkulationen nie vergessen: Es gibt nicht nur die direkten Personalkosten (Gehälter), sondern auch die indirekten (Personalnebenkosten/Sozialkosten). Oft werden auch Einarbeitungs- und Fortbildungskosten und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Die Personalkosten werden in der betriebswirtschaftlichen Auswertung meist als erster Kostenblock aufgeführt und umfassen Gehälter und Lohnnebenkosten. Wichtig ist, die Produktivität der Mitarbeiter zu beachten. Sie beantwortet die Frage: Welchen Umsatz erwirtschaftet jeder Mitarbeiter im Durchschnitt? Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl ist die Personalkostenquote (siehe A&W-Kompakt, Seite 11). Sie beantwortet die Frage: Wie hoch ist der Anteil am Umsatz, der für Gehälter aufgewendet wird?
Lesen Sie mehr 
In Kooperation mit jameda
jameda - Ihr Wachstum ist unser Erfolg
Ärztin, die kritisch blickt

KI in der ambulanten Versorgung: Chancen nutzen, Bedenken überwinden

Mit dem jameda AI Assistant haben Ärzte zum ersten Mal die Möglichkeit, Sprechstunden automatisch zu dokumentieren. Und dennoch gibt es Bedenken, ob KI im Patientenkontakt sicher ist, Zeit spart oder zusätzlichen Aufwand verursacht. Wie KI-Lösungen den Arbeitsalltag ohne technische Hürden erleichtern, zeigen wir anhand der meistgestellten Fragen zum jameda AI Assistant.
Lesen Sie mehr 
In Kooperation mit Deutsche Bank
db HealthCare – Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Datenschutz & Datensicherheit in der Arztpraxis

Der Umgang mit sensiblen Informationen ist Ärztinnen und Ärzten vertraut und seit Gedenken ein Teil ihres Behandlungsauftrags. Durch dieses Grundverständnis kann ein besonderes Vertrauen zu Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Der bisherige Schutz von personenbezogenen Daten wird durch die Digitalisierung und damit einhergehende gesetzliche Vorgaben – wie etwa der DSGVO – noch deutlich erweitert.
Lesen Sie mehr 
Lexikon

Prüfungsmodalitäten Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Die beiden Prüfungsmodalitäten der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterscheiden sich materiell-rechtlich: Bei der Plausibilitätsprüfung prüft die KV, ob die abgerechneten Leistungen korrekt und im vorgegebenen Zeitrahmen erbracht wurden und erbracht werden konnten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung prüft eine Prüfungsstelle, ob die Leistungen auch wirtschaftlich, sparsam und angemessen erbracht wurden, das heißt, ob zu viel abgerechnet und unwirtschaftlich erbracht worden ist. Die beiden Prüfungsverfahren erfolgen durch unterschiedliche Prüfstellen und sind zunächst einmal nicht miteinander verknüpft. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann sich ergeben, dass die Leistungen nicht plausibel waren. Bei einer Plausibilitätsprüfung kann festgestellt werden, dass die Leistungen zwar korrekt abgerechnet wurden, jedoch Unwirtschaftlichkeit vermutet wird.
Lesen Sie mehr