Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Das Prüfungsverfahren startet in erster Instanz mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses. Gegen eine belastende Entscheidung des Prüfungsausschusses kann der Vertragsarzt innerhalb von einem Monat Widerspruch erheben. In zweiter Instanz entscheidet der Beschwerdeausschuss. Bei einer belastenden Entscheidung des Beschwerdeausschusses kann der Vertragsarzt innerhalb von einem Monat Klage beim Sozialgericht erheben.