Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Kennzahlen

Mit Kennzahlen erleichtert sich der Praxisinhaber die Analyse des wirtschaftlichen Zustands einer Praxis. Sie lassen sich einteilen in Grundzahlen oder absolute Zahlen (z. B. Gewinn, Verlust, Schulden) und in Verhältniszahlen (z. B. Umsatz je Praxisstunde, Umsatz je Mitarbeiter, Sofortliquidität). Kennzahlen können eine hohe Aussagekraft besitzen und klar anzeigen, in welcher Situation eine Praxis ist. Sie dienen der Praxisleitung zur Entscheidungsfindung, um frühzeitig entsprechende Weichen stellen zu können. Zum anderen können sie für Betriebsvergleiche (Benchmarking) herangezogen werden.
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KI in der ambulanten Versorgung: Chancen nutzen, Bedenken überwinden

Mit dem jameda AI Assistant haben Ärzte zum ersten Mal die Möglichkeit, Sprechstunden automatisch zu dokumentieren. Und dennoch gibt es Bedenken, ob KI im Patientenkontakt sicher ist, Zeit spart oder zusätzlichen Aufwand verursacht. Wie KI-Lösungen den Arbeitsalltag ohne technische Hürden erleichtern, zeigen wir anhand der meistgestellten Fragen zum jameda AI Assistant.
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Kontenrahmen

Ein Kontenrahmen legt fest, wie Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dazu geben sie Kontenklassen, Kontengruppen und einzelne Konten vor. Je genauer der Kontenrahmen auf die Eigenheiten einer Praxis zugeschnitten ist, desto genauere und bessere Informationen kann der Arzt aus seiner Buchführung erhalten. Für Ärzte, die ihre Abschlüsse über den Steuerberater laufen lassen, gibt es von deren Rechenzentrum (DATEV) einen Kontenrahmen (SKR 81), der auf die Besonderheiten von Arztpraxen zugeschnitten ist.
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Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit, auch Überziehungskredit oder Dispositionskredit genannt, gibt dem Inhaber eines Bankkontos die Möglichkeit, bis zu einer vereinbarten Summe sein Konto zu überziehen. Immer mehr Praxen nutzen dies zur Zwischenfinanzierung, wenn Gehälter fällig werden, aber größere Zahlungen noch ausstehen. Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit richtet sich meist nach aktuellen Marktzinsen, ist jedoch in der Regel hoch kalkuliert. Die Zinsen werden aber nur für den tatsächlich genutzten Betrag fällig, der mit jeder Einzahlung auf dem Konto wieder sinkt.
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Datenschutz & Datensicherheit in der Arztpraxis

Der Umgang mit sensiblen Informationen ist Ärztinnen und Ärzten vertraut und seit Gedenken ein Teil ihres Behandlungsauftrags. Durch dieses Grundverständnis kann ein besonderes Vertrauen zu Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Der bisherige Schutz von personenbezogenen Daten wird durch die Digitalisierung und damit einhergehende gesetzliche Vorgaben – wie etwa der DSGVO – noch deutlich erweitert.
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Kredit

Der Kredit ist meistens die zeitweilige Überlassung von Geld durch einen Kreditgeber (Gläubiger). Der Kreditnehmer (Schuldner) verpflichtet sich zur Rückzahlung des Kredits einschließlich Zinsen bis zu einem bestimmten Datum. Kredite unterscheiden sich in den Kreditkosten und Kreditbedingungen (z. B. Zweckbindung, Rückzahlungsfristen, Tilgungshöhen und Zinssätzen). Wie teuer ein Kredit unterm Strich wirklich ist, lässt sich ermitteln, indem die Gesamtsumme der Gebühren, Raten und Zinszahlungen bis zur vollständigen Rückzahlung addiert werden. Kreditgeber überprüfen vor der Gewährung eines Kredits in der Regel auch die Bonität des Kreditnehmers.
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Patientenzufriedenheit im medizinischen Alltag – Messen und optimieren

Die Zufriedenheit Ihrer Patienten ist ein Aushängeschild für Ihre Praxis. Eine hohe Zufriedenheit führt nicht nur dazu, dass Patienten erneut Ihre Praxis aufsuchen, sondern auch aktiv weiterempfehlen – ob über persönliche Empfehlungen oder durch positive Bewertungen im Internet. Unzufriedenheit kann hingegen langfristig negative Auswirkungen auf die Reputation und das Patientenaufkommen haben.
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Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen wie eine Behörde gegenüber ihren Mitgliedern hoheitliche Aufgaben wahr. Eine wesentliche Aufgabe der KVen ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung für die gesetzlich krankenversicherte Bevölkerung. Darüber hinaus haben die KVen Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. In diesem Zusammenhang ist auch der gesetzlich verordnete Nachweis über die Fortbildung zu sehen, der künftig alle fünf Jahre gegenüber der KV erbracht werden muss. Der Fortbildungsnachweis kann durch die Zertifikate der Landesärztekammern oder durch andere anerkannte Zertifikate erbracht werden.
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