Prüfung bei Überschreitung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit
A&W RedaktionDie Prüfung der Verordnungsweise des Arztes bei Überschreitung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) ist eine neue Variante in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die Prüfung der Verordnungsweise des Arztes bei Überschreitung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) ist eine neue Variante in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Über- oder Unterschreitungen stellt der Prüfungsausschuss quartalsweise auf der Grundlage von arztbezogenen Schnellinformationen beziehungsweise den Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren fest. Die Prüfungsausschüsse sind verpflichtet, die Regresse gegenüber den Vertragsärzten nach den gesetzlichen Vorgaben zu exekutieren. Gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses können innerhalb von vier Wochen der Beschwerdeausschuss angerufen und Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Die Anrufung hat aufschiebende Wirkung. Die Bundesgesundheitsministerin hat angekündigt, dass für das Bonus-Malus-System nur einige wenige verordnungsstarke Wirkstoffgruppen in Frage kommen, bei denen eine Wahl zwischen verschiedenen gleich guten Präparaten innerhalb der gleichen Wirkstoffgruppe besteht (etwa Mittel bei Herz-Kreislauferkrankungen, Magenmittel, starke Schmerzmittel, Cholesterinsenker u.Ä):