Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Dem Praxisinhaber werden die ärztlichen selbstständigen Leistungen des angestellten Arztes zugerechnet, auch wenn sie in der Nebenbetriebsstätte der Praxis erbracht werden und der Vertragsarzt abwesend ist. Dies gilt auch für fachärztliche Leistungen eines angestellten Arztes eines anderen Fachgebiets, auch wenn der Praxisinhaber sie nicht selbst miterbracht oder beaufsichtigt hat.