Steuerrecht
Absagen zur Weihnachtsfeier gehen nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
Absagen von Kollegen anlässlich einer Weihnachtsfeier gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat der 3. Senat des FG Köln mit einem Urteil vom 27.6.2018 3 K 870/17 entschieden.
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