Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuerrecht

Rein rechnerisch arbeitet der Bundesfinanzhof pro Tag knapp sieben Verfahren ab – wenn man unterstellt, dass die Richter der insgesamt zehn Senate an sieben Tagen pro Woche Dienst tun. Zwar verstehen Normalsterbliche längst nicht immer, worum es in den Verfahren geht: Das deutsche Steuerrecht gilt zu Recht als das komplizierteste der Welt. Es kann sich aber dennoch lohnen, ausgewählte Verfahren zu beobachten. Denn eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesrichter ist die Rechtsfortbildung in Steuerfragen – und die kann durchaus auch einmal zugunsten der Steuerpflichtigen ausfallen.

arzt-wirtschaft.de hat wichtige anhängige Verfahren zusammengetragen, die auch für Ärzte interessant sein könnten.

Ist der Zuschuss eines Arbeitgebers zur privaten Zusatzversicherung eines Angestellten steuerpflichtig?

Wichtig für alle Praxisinhaber, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen: Was gilt, wenn ein Arbeitgeber die Beiträge seiner Arbeitnehmer zu einer Zusatzkrankenversicherung bezuschusst? Der VI. Senat muss klären, ob es sich dabei um steuerpflichtigen Barlohn handelt oder ob der Zuschuss im Rahmen der relevanten Freigrenzen steuerfrei bleiben kann (Az.: VI R 16/17).

Darf das Finanzamt Pausenbrote besteuern?

Auch damit beschäftigen sich hochdekorierte Bundesrichter: Ist ein trockenes Brötchen nebst Heißgetränk ein Frühstück? Und wenn ja, was bedeutet das aus steuerlicher Sicht? Die Frage kam auf, weil ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern täglich unbelegte Brötchen zur Verfügung gestellt und es zudem erlaubt hat, dass die Belegschaft sich an einem Automaten Heißgetränke zapft. Kostenlos. Eigentlich eine nette Geste – doch das Finanzamt will selbst an den harmlosesten Vergnügungen beteiligt werden. Deshalb ist nun zu klären, ob und wenn ja, in welchem Umfang ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vorliegt (Az.: VI R 36/17).

Welche Handwerkerleistungen mindern die Steuerlast?

Durch Schwarzarbeit entgehen dem Fiskus Jahr für Jahr Unsummen. Um Anreize für die „Arbeit auf Rechnung“ zu schaffen, gibt es daher Steuererleichterungen, wenn jemand ganz legal einen Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt anheuert. Doch gilt dieses Privileg auch, wenn ein Baukostenzuschuss für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgung gezahlt wird? Das muss nun der BFH klären und entscheiden, ob die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für die Herstellung einer Mischwasserleitung eine Steuerermäßigung rechtfertigen (Az.: VI R 18/16).

Sind Heileurythmisten Freiberufler?

Die Methoden von Rudolf Steiner haben glühende Anhänger und vehemente Kritiker. So auch die Heileurythmie, eine „lebendige Äußerungen der Anthroposophie.“ Sie beschäftigt nun auch den BFH. Er muss entscheiden, ob ein Heileurythmist ein Freiberufler ist, weil er einen Beruf ausübt der mit den im Gesetz genannten Katalogberufen des § 18 EStG etwa „Heilpraktiker“, „Krankengymnast“ oder einem anderen als ähnlich anerkannten Beruf vergleichbar ist (Az. VIII R 26/15).