Steuerrecht
Unangemessenes Dienstfahrzeug: Kein Vorsteuerabzug für Ferrari
Kein voller Vorsteuerabzug für einen Ferrari oder andere repräsentative Fahrzeuge, das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt. Was dieses Urteil für Ärzte bedeutet, die Kosten für einen teuren Wagen steuerlich absetzen möchten, erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
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