Medizinrecht
Vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit: Arzt muss sich trotzdem an Kosten beteiligen
Niedergelassene, die vom ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit werden, können trotzdem noch zur Kasse gebeten werden. Laut einem neuen Urteil des Sozialgerichts Marburg ist die grundsätzliche Kostenbeteiligung trotzdem erlaubt.
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