Arbeitsrecht
Abfindung: Wissenswertes zum „goldenen Handschlag“
Eine Abfindung soll Beschäftigte im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Verlust ihrer Arbeitsstelle und den damit verbundenen Verdienstausfall entschädigen. Diese einmalige Zahlung wird daher auch als „goldener Handschlag“ bezeichnet, mit dem sich der Arbeitnehmer verabschiedet.
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