Steuern
Der Pflege-Pauschbetrag: Wer anderen hilft, kann Steuern sparen
Pflegende Personen können unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen – und zwar im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen. Wie das funktioniert, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
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