Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

1. Haustier-Babysitter

Wer sein Tier während des Urlaubs zu Hause betreuen lässt, darf die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass das Tier im Haushalt des Steuerpflichtigen betreut wurde und nicht etwa in einer Tierpension (Az.: VI R 13/15). Bis zu 4.000 Euro im Jahr sind so absetzbar.

2. Wintergarten-Neubau

Der Steuerbonus gilt seit 2014 auch für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten innerhalb des Hauses, wenn dabei neuer Wohnraum geschaffen wird. Was viele Immobilienbesitzer nicht wissen: Dazu zählt auch die Errichtung eines Wintergartens.

3. Schlafzimmer sanieren

Giftige Lacke oder Formaldehyd, das aus den Möbeln des Schlafzimmers ausdampft, können schuld am ständigen Unwohlsein sein. Ein Grund, warum Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung gelten. Dazu zählen auch Sanierungsmaßnahmen einzelner Zimmer bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel.

4. Haarausfall

Wer unter Haarausfall leidet und sich vom Arzt physische und psychische Gründe für eine Schönheitsoperation bestätigen lässt, darf das Finanzamt unter Umständen zur Kasse bitten. So stellt der kreisförmige Haarausfall eine Krankheit dar – die Kosten für ein Toupet werden übernommen. Haartransplantationskosten dagegen sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn ein fach- oder amtsärztliches Gutachten überwiegend medizinische Gründe für die Operation nennt.

5. Erbschaftsteuer

Wie lässt sich die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Lebensversicherung sparen? Schließen Sie mit der Zustimmung Ihres Partners eine Versicherung auf sein Leben ab, Sie eine auf Ihres. Sie zahlen jeder die Prämien der Versicherung aus der eigenen Tasche. In Ihrem Todesfall bekommt Ihr Ehepartner die Summe nicht als „Erwerb von Todes wegen“, sondern als Versicherungsnehmer steuerfrei ausbezahlt – wie umgekehrt auch.

6. Samenspende

Was hat das Finanzamt mit künstlicher Befruchtung zu tun? Einiges! Die Kosten dafür können Eheleute unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen ist eine medizinische Maßnahme, solange sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetzt, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs. (Az.: VI R 43/10)

7. Privatdetektiv

Ihr Partner lebt mit einer neuen Partnerin auf Ihre Kosten und Sie müssen befürchten, dass er das beim Unterhaltsprozess bestreiten wird, um Sie finanziell übers Ohr zu hauen? Dann können Sie die Kosten für einen Detektiv als außergewöhnliche Belastung absetzen – allerdings nur, wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben.

8. Maklergebühren

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend gemacht werden – zum Beispiel, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert.

9. Privatschulen

Bis zu 30 Prozent der Kosten für eine Privatschule und maximal 5.000 Euro dürfen Eltern pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Steuerlich anerkannt werden aber nur die Ausgaben für den Unterricht.

10. Fitnessstudio

Das Fitnessstudio finanziell absetzen? Auch das geht unter bestimmten Umständen. Aber nur dann, wenn das Training zur Heilung oder Linderung einer Verletzung oder Krankheit beitragen kann. Außerdem muss es regelmäßig unter fachmännischer Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers stattfinden.

Aber bitte beachten Sie: gerade im Steuerrecht gilt: keine Regel ohne Ausnahme und ohne ständigen Wandel. Um rechtsverbindlich zu erfahren, ob und wie Sie bestimmte Kosten absetzen können, sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater konsultieren.