Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

3,85 Prozent mehr Gehalt ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag. Wer als Arbeitgeber seine MFA nach Tarif bezahlt, muss ab 1. Januar 2025 3,85 Prozent drauflegen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vfm) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) haben das Tarifwerk am 16. Dezember 2024 fixiert. 

Die lineare Steigerung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent entspricht genau der Steigerung des ab 2025 geltenden Orientierungswerts. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es dann zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen. Durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, werden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahr) ab Januar 2026 vereinbart.  Der Tarifvertrag gilt für zwei Jahre. Auch die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich auf 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut um je 50 Euro.

Mehr Urlaubstage für MFA

Daneben haben die MFA Anspruch auf mehr Urlaub. Der Urlaubsanspruch beträgt nun 29 Arbeitstage. Für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, 31 Arbeitstage. Damit soll die hohe Stressbelastung in dem Beruf abgemildert werden. Die bisher letzte, ab dem 29. Berufsjahr greifende Berufsjahrstufe, wird zum Jahreswechsel 2025/26 modifiziert und gilt dann für MFA mit 29 bis 32 Berufsjahren. Neu dazu kommt dann die nach oben offene Berufsjahrstufe ab 33 Berufsjahren. Sie führt zu einem maximal erreichbaren Gehalt von 4.895,78 Euro brutto im Monat.

„Bei den Tarifverhandlungen haben wir sowohl die jüngeren als auch die langjährigen Medizinischen Fachangestellten in den Blick genommen. Die Arztpraxen brauchen alle, um eine qualitativ hochwertige ambulante Patientenversorgung sicherstellen zu können“, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA.

Müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre MFA nach Tarif bezahlen?

Eine Tarifbindung aller Arzthelferinnen und niedergelassenen Ärzte besteht nicht. Nach dem Tarifvertragsgesetz liegt eine Tarifbindung dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der Gewerkschaft angehört, die den einschlägigen Tarifvertrag abgeschlossen haben oder ein Firmen- oder Haustarifvertrag abgeschlossen wurde. Der Gehalts- und der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gelten unmittelbar zwingend also nur für Mitglieder der vertragsschließenden Organisationen, wenn also der Arzt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) ist und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe. Eine automatische Mitgliedschaft von Ärzten besteht nicht. Außerdem kann der Tarifvertrag anwendbar sein, wenn dies im Arbeitsvertrag mittels einer sogenannten Bezugnahmeklausel ausdrücklich vereinbart wurde. Wird auf den Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug genommen, müssen Ärztinnen und Ärzte die Tariferhöhung zahlen.