Individuelle Gesundheitsleistungen: Tauchtauglichkeit bei Hobbysportlern
Nina GrellmannTauchurlaube haben im Herbst und Winter Hochkonjunktur und damit steigt auch die Zahl derjenigen, die ihre Hausarztpraxis wegen einer Bescheinigung zur Tauchtauglichkeit aufsuchen. Lesen Sie, welche Untersuchungen notwendig sind und wie Niedergelassene diese abrechnen können.
Die Herbst- und Wintermonate sind der Deutschen liebste Reisezeit für einen Tauchurlaub. Beliebte Tauchdestinationen wie die Malediven, Thailand und die Karibik haben in diesen Monaten meist warme Temperaturen und gute Sichtbedingungen unter Wasser. Viele Tauchschulen, Verbände, Tauchbasen und Reiseveranstalter verlangen von ihren Schülern, Mitgliedern und Gästen eine ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Damit sollen Tauchunfällen vorgebeugt und versicherungstechnische Anforderungen erfüllt werden.
Wer kann die Tauchtauglichkeit attestieren?
Bei uns in Deutschland gibt es keine Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und Überdruckmedizin. Folglich kann juristisch gesehen jeder Arzt, also auch Hausärztinnen und -ärzte, die Tauchtauglichkeit von Sporttauchern untersuchen und attestieren. Bei Berufstauchern gelten andere Regularien. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) bietet speziell zugeschnittene Ausbildungsmöglichkeiten an, die für Ärzte aller Fachrichtungen zugänglich sind und das für die tauchmedizinische Untersuchung notwendige Wissen vermitteln. Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der GTÜM dürfen in Deutschland von allen Ärzten ausgestellt werden, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaft halten.
In welchem Turnus ist die Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen?
Die GTÜM empfiehlt, die Tauchtauglichkeitsuntersuchung im Alter von 16 bis 39 Jahren spätestens nach drei Jahren zu wiederholen. Bei 8- bis 15-Jährigen sowie Menschen ab 40 Jahren sollte das Untersuchungsintervall höchstens ein Jahr betragen. Wichtig: Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen können bei entsprechender Indikation auch individuell kürzere Abstände sinvoll sein.
Welche Untersuchungen sind nötig?
Um die medizinische Tauglichkeit zum Sporttauchen feststellen zu können, sind laut GTÜM unbedingt eine allgemeine und spezielle tauchmedizinische Anamnese sowie die Untersuchung des ganzen Körpers mit besonderer neurologischer Untersuchung sowie die Spiegelung des Trommelfells notwendig. Außerdem sollten zwingend sowohl ein Ruhe-EKG sowie eine Spirometrie mit Aufzeichnung der Fluss-/Volumenkurve durchgeführt werden. Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck sowie EKG unter Belastung empfohlen. In manchen Fällen kann sich aufgrund der Anamnese oder von Untersuchungsergebnissen der Bedarf für weitere fakultative Zusatzuntersuchungen ergeben, wie zum Beispiel Labor, Röntgen oder Ultraschall.
Wie errechnet sich der Preis für die Bescheinigung?
Immer wieder erhoffen sich Sporttaucher die Bestätigung ihrer Tauchtauglichkeit zum Schnäppchenpreis. Am liebsten soll der Arzt nur einmal kurz in die Ohren schauen und dann seine Unterschrift auf das Papier setzen. Doch unsachgemäß durchgeführte Untersuchungen können nicht nur den Taucher selbst in Gefahr bringen, sondern auch dessen Tauchpartner beziehungsweise die gesamte Gruppe. Eine sorgfältig erstellte Bescheinigung ist lebenswichtig, braucht Expertise und Zeit und hat deshalb auch ihren Preis. Dieser richtet sich nach der GOÄ. Die GTÜM empfiehlt die Anwendung des Einfachsatzes. Aufgrund der Besonderheiten und der Bedeutung der ausführlichen tauchsportärztlichen Anamnese rät sie jedoch für die Abrechnung der Nummer 1 einen erhöhten Gebührensatz analog der privatärztlichen Abrechnung zu wählen.
GOÄ-Nummer | Leistung | einfacher Satz |
1 | Beratung | 4,66 € |
8 | Erhebung des Ganzkörperstatus | 15,15 € |
70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis | 2,33 € |
605 | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden | 14,11 € |
605 a | Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen (einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation) | 8,16 € |
651 | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten – und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) | 14,75 € |
652 | Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung | 25,94 € |