Arzthaftungsrecht
Wissen um die eigene Schwerstbehinderung kann Schmerzensgeldansprüche erhöhen
Ein schwerstbehindert geborenes Kind muss wegen seiner (erhaltenen) kognitiven Fähigkeiten das Ausmaß seiner Gesundheitsprobleme tagtäglich bewusst spüren. Sein Schmerzensgeldanspruch gegen die Geburtshelfer ist daher deutlich höher als der von Kindern ohne ein vergleichbares geistiges Vermögen.
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