Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege gehören zu den von der Bundesagentur für Arbeit (BA) definierten Mangelberufen. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus dem Ausland mit diesen Berufsabschlüssen weiter vereinfacht werden. Nun zeigen sich erste Erfolge.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz verdoppelt Zahl der ausländischen Pflegekräfte

So wurden allein im Jahr 2018 in Deutschland die Berufsabschlüsse von 10.350 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern aus dem Ausland anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes weiter mitteilt, waren das fast doppelt so viele examinierte Pflegekräfte wie zwei Jahre zuvor (2016: 5.600).

Am häufigsten wurden im Jahr 2018 Abschlüsse von Pflegekräften aus Bosnien und Herzegowina (1.940), Serbien (1.410), den Philippinen (1.230) und Albanien (1.160) anerkannt.

7.300 Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten anerkannt

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll neben Pflegekräften auch Ärztinnen und Ärzte, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, für das deutsche Gesundheitssystem gewinnen. 2018 wurden hier rund 7.300 Anerkennungsverfahren positiv beschieden (2016: 5.700). Damit sind Ärztinnen und Ärzte nach den Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern deutschlandweit die zweitgrößte Berufsgruppe im Anerkennungsgeschehen.

Die meisten Anerkennungen gab es 2018 für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Qualifikation in Syrien erworben haben. Ihre Zahl hat sich mit 1.200 Anerkennungen (2018) gegenüber 630 im Jahr 2016 beinahe verdoppelt. Darauf folgen Anerkennungen aus Rumänien und Ägypten (2018: jeweils 410).

Insgesamt wurden 2018 deutschlandweit 36.400 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt. Mit 28,4 % waren Qualifikationen für den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in dabei am häufigsten vertreten.