Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Ärztevertreter Sachsen-Anhalts wünschen sich die Praxisgebühr zurück, zumindest in modifizierter Form. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, wird ein entsprechender Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsens sehr positiv aufgenommen. Der Vorstand hatte gefordert, von Patienten für jede Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes oder der Notaufnahme eine Gebühr von zehn beziehungsweise 20 Euro zu verlangen. Damit soll der Missbrauch der Notdienste eingedämmt werden.

Fehlende Steuerung im Gesundheitssystem

Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, schließt sich der Forderung an und geht sogar noch einen Schritt weiter: „Wir brauchen generell wieder ein Element der Steuerung im Gesundheitssystem. Grundsätzlich halte ich eine Beteiligung der Patienten an den Kosten der ärztlichen Behandlung für notwendig“. Das müsse allerdings sozial abgefedert werden. Auch dürfe es nicht so „bürokratisch“ gestaltet sein wie die 2013 abgeschaffte Praxisgebühr.

Die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Simone Heinemann-Meerz, stimmt ebenfalls zu: Der Deutsche gehe im Schnitt 18 Mal pro Jahr zum Arzt. Mit der Praxisgebühr habe es da eine gewisse Steuerung gegeben, auch wenn sie nicht perfekt gewesen sei.

Beschränkung der Gebühr kritisch

Auch Wolfgang Schütte, Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, kann sich generell die Wiedereinführung der Praxisgebühr vorstellen. Eine Beschränkung der Gebühr auf die Notdienste findet er allerdings kritisch. Er fürchtet, dass dadurch einerseits Patienten mit Bagatellerkrankungen nicht abgeschreckt werden und andererseits wirklich Schwerkranke, die vielleicht gerade kein Geld haben, auf den Besuch des Notdienstes verzichten.