Vergütung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen: Orientierungswert gestiegen
Marzena SickingDer Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,9871 Cent angehoben (alt: 10,8226 Cent). Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinung in einer aktuellen Mitteilung hin. Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,52 Prozent.
Beschlossen hatten KBV und GKV-Spitzenverband die Anhebung bei den Honorarverhandlungen im August letzten Jahres. Der Orientierungswert wird jedes Jahr neu verhandelt und bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Das aktuelle Ergebnis entspricht einer Honorarsteigerung von etwa 565 Millionen Euro in diesem Jahr.
Ausbudgetierung humangenetischer Beurteilungen
Zudem wurden zu Jahresbeginn die ärztlichen Beurteilungs- und Beratungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) aus der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) genommen und werden ab jetzt extrabudgetär vergütet – zunächst für drei Jahre. Hintergrund ist die Mengenausweitung in diesem Bereich.
Förderung der Videosprechstunde
Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, können außerdem seit Oktober 2019 eine entsprechende Anschubfinanzierung in Anspruch nehmen. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal betragen und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01451 (Bewertung: 92 Punkte/9,95 Euro).
GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich zudem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) außerhalb der MGV zu vergüten und um drei Jahre bis zum 1. Juli 2023 zu verlängern.