Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ verabschiedet. Zu den wesentlichen Punkten gehören Honorarzuschläge bzw. eine extrabudgetäre Vergütung für bestimmten ärztliche Leistungen, etwa für von der TSS vermittelten Patienten und im Rahmen der „offenen Sprechstunde“.

Einstieg in die Entbudgetierung

Laut Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, ist damit der Einstieg in die Entbudgetierung gelungen. „Wir müssen aber klarstellen: Es handelt sich zunächst nicht um Mehrvergütungen, sondern erbrachte Leistungen werden erstmals voll bezahlt. So werden aber die Voraussetzungen geschaffen, dass die organisatorischen und personellen Mehraufwendungen und Umstrukturierungen der Praxen für niedergelassene Ärzte attraktiv werden“, betont Dr. Heinrich.

In einer ersten Wertung begrüßte auch der KBV-Vorstand, dass der Grundsatz „mehr Leistungen erfordern auch mehr Geld“ nun erstmalig in einem Gesetz verankert sei. Das erkenne man ausdrücklich an. „Noch besser wäre aus Sicht der Ärzteschaft allerdings gewesen, statt der vielen komplizierten kleinteiligen Regelungen einfach die Grundleistungen auszubudgetieren“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Das Problem der immer weniger werdenden Arztzeit werde durch das Gesetz nicht gelöst. „Es ist Fakt, dass die Arztzeit immer weniger wird.“

Die Anzahl der behandelnden Ärzte bleibt gleich

Das sieht auch der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes so: „Die Anzahl der behandelnden Ärzte und die Summe der Arztzeit wird sich durch das Gesetz nicht wesentlich erhöhen. Es wird schnellere Ersttermine geben, die Folgetermine können aber, je nach Erkrankung, dann entsprechend länger dauern“. Schließlich bleibe die Versorgung chronisch Kranker weiterhin im Fokus ambulanter ärztlicher Behandlung.

„Die Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden und der Zwang zur offenen Sprechstunde sind und bleiben ein schwerwiegender Eingriff in die Freiberuflichkeit“, erklärte Dr. Heinrich zudem in seiner ersten Reaktion. Dies habe aber, neben einer grundsätzlichen Bedeutung, keinerlei praktische Auswirkungen, da nur rund vier Prozent der Praxen weniger als 20 Wochensprechstunden anbieten.

Andere drängende Probleme seien außerdem weiterhin ungeklärt: „Eine dringend erforderliche Patientensteuerung, die Reform der eigenständigen ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und die Stärkung des ambulanten Sektors gegenüber dem Klinikbereich, die Reform der Krankenhausfinanzierung mit einem Abbau von insuffizienten Überkapazitäten sowie die Glättung des Übergangs von stationär zu ambulant stehen auf der politischen Agenda, aber im Hinblick auf ihre Umsetzung auch in den Sternen“, so der Bundesvorsitzende.