Orientierungswert für 2021 steht: KBV unzufrieden
A&W RedaktionNachdem die erste Runde gescheitert war, sind die Honorarverhandlungen nun doch noch mit einem Ergebnis zu Ende gegangen. Allerdings hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den Orientierungswert für 2021 festgelegt - gegen die Stimmen der KBV.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe 1,25 Prozent beschlossen. Die Entscheidung für den minimalen Zuwachs wurde gegen die Stimmen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) getroffen.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) war eingschaltet worden, nachdem die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im August zunächst gescheitert waren. Die Krankenkassen hatten damals eine Nullrunde gefordert. Das wurde von der KBV natürlich als inakzeptabel abgelehnt. Wirklich besser wurde es allerdings nicht: Die nun erfolgte Entscheidung habe man Kenntnis genommen, erfreut sei man aber nicht, so die Vertreter der Ärztschaft.
Was die Entscheidung für Ärzte bedeutet
Dennoch steht fest: Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2021 nur auf 11,1244 Cent angehoben (aktuell 10,9871 Cent). Das bedeutet in der Summe knapp 500 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Der KBV-Vorstand zeigt sich von der Entscheidung des EBA bitter enttäuscht: „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Milliarden fließen in die Krankenhäuser, Milliarden erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte soll nun kein Geld mehr da sein?“
Auch Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, kritisiert das Ergebnis: „Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt. Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar nicht genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen.“
Für die beiden KBV-Vorstände handelt es sich bei der EBA-Entscheidung jeenfalls um „einen Affront gegen die Vertragsärzteschaft“. Seitens der Ärzte könne man darüber nur verwundert und enttäuscht mit dem Kopf schütteln, so die KBV-Vorstände: “Das muss man einfach mal sacken lassen”.