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Geldanlagen

Wann ist das richtige Alter, um sich mit dem Thema „Vererben“ auseinanderzusetzen?

© Foto: VBank

Stefan Skulesch ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner in der Kanzlei SKW Schwarz aus Frankfurt am Main. Seit Juni 2017 ist Stefan Skulesch auch als Notar zugelassen.

Stefan Skulesch: Darauf gibt es keine richtige Antwort, aber nehmen wir das Beispiel James Dean. Als der in jungen Jahren seinen tödlichen Unfall hatte, waren die Erbangelegenheiten des bis dahin relativ unbekannten Schauspielers nicht geregelt. Später spielten seine Filme viele Millionen Dollar ein. Begünstigter war ausgerechnet sein Vater, zu dem er kein besonders gutes Verhältnis hatte. Also im Prinzip sollte sich jeder die Frage stellen, was würde passieren, wenn mir heute etwas zustößt und wäre das in meinem Sinne.

Gibt es ein „zu früh“ oder „zu spät“?

Skulesch: Ist Vermögen vorhanden, kann sich die Frage nach einer Nachlassregelung mit 20, 50 oder 80 Jahren stellen. Ein „zu früh“ gibt es eigentlich nicht, aber es gibt immer ein „zu spät“. Regelt man seinen Nachlass zum Beispiel erst im hohen Alter, wird es immer schwieriger, Freibeträge optimal zu nutzen oder an anderen Steuerstellschrauben nachzujustieren, die in jungen Jahren noch sehr effizient sein können.

Wann sollte man sich beeilen, Beratung zu nutzen oder reicht erst mal ein schnell aufgesetztes handschriftliches Testament?

Skulesch: Tatsächlich gibt es Situationen, in denen ein schnelles, handgeschriebenes Testament besser als Nichts ist. Steht zum Beispiel eine nicht ganz risikolose Abenteuerreise an und man hat sich gerade vom Ehepartner getrennt, kann so ein Nottestament Sinn machen. Aber für eine sichere und tragfähige Lösung sollte man sich auf jeden Fall umfassend beraten lassen. Denn bei der Abfassung von Testamenten werden schnell Fehler gemacht, die im schlimmsten Fall nicht mehr so leicht korrigiert werden können oder zum Gegenteil dessen führen, was der Erblasser eigentlich bezweckt.

Warum kann es unter dem Strich viel Geld kosten, wenn Erblasser die Zeit vergessen und zu lange abwarten?

Skulesch: Die mehrfache Nutzung der alle zehn Jahre wiederauflebenden Steuerfreibeträge über einen längeren Zeitraum kann erheblich dazu beitragen, Erbschaftssteuern zu vermeiden. Außerdem kann durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs, also etwa die Weiternutzung von Mieteinnahmen oder der Erträge eines Wertpapierdepots bei einer Schenkung an die Kinder, der Wert einer solchen Übertragung erheblich sinken. Dieser vom Finanzamt akzeptierte Effekt ist jedoch besonders stark, wenn der Schenkende statistisch noch lange zu leben hat. Oder anders gesagt, mit Nießbrauchskonstruktionen können auch mehrfache Millionäre große Teile ihres Vermögens steuerfrei auf Kinder übertragen, wenn sie in jungen Jahren damit anfangen.

Inwiefern ist Zeit auch ein wichtiger Faktor, wenn man geerbt hat?

Skulesch: Der Faktor Zeit ist für Begünstigte in mehrfacher Hinsicht wichtig. Das gilt nicht nur für die sechswöchige Frist zur Ausschlagung eines überschuldeten Erbes. Ein anderes Beispiel sind Steuervorteile, etwa für die Weiternutzung einer Immobilie als Familienheim. Denn das akzeptiert das Finanzamt nur, wenn der Einzug innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgt. Da kann es dann zeitkritisch sein, wenn sich eine Erbengemeinschaft erst langwierig über die Aufteilung auseinandersetzen muss. Auch bei geerbten Unternehmen können schon wenige Monate Handlungsunfähigkeit in die Insolvenz führen, wenn ein Nachfolgestreit die Geschäftsführung blockiert.

Autor: Florian Junker