Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Erbrecht

Wer erbt ohne Testament?

Gibt es kein Testament, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Der überlebende Ehepartner erbt die Hälfte des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens. Den Rest erben die Kinder. Ihr Anteil wird zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt.

Was bedeutet Berliner Testament?

Mit dem Berliner Testament können sich Eheleute oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Gemeinsame Kinder sind in der Regel dann Schlusserben. Sie erben erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist.

Kann man das Berliner Testament noch ändern?

Ja, aber nur, solange beide Partner noch leben. Denn das gemeinsam verfasste Testament können die Eheleute auch nur gemeinsam ändern. Leben beide Partner noch und einer möchte das Testament ändern, muss dies über einen notariellen Widerruf geschehen. Nach dem Tod eines Ehepartners kann der andere das Testament grundsätzlich nicht mehr ändern. Wer seinem Partner die Option der Änderung offen lassen möchte, muss eine sogenannte Freistellungsklausel einarbeiten.

Kinder haben Anspruch auf Pflichtteil

Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch und können diesen nach dem Tod eines Elternteils geltend machen. Verzichten sie nicht darauf, greift die Strafklausel. Die besagt, dass der Erbe dann nach dem Tod des zweiten Elternteils auch nur den Pflichtteil erhält.

Besonderheiten im Ausland beachten

Wer als Deutscher seinen Ruhestand im Ausland verbringt, sollte sich im Testament auch ausdrücklich auf das deutsche Erbrecht festlegen. Fehlt dieser Hinweis und das Testament entspricht nicht den Vorgaben des jeweiligen Landes, kann es für ungültig erklärt werden.