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Klinik
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Ab dem 1. Juni 2025 können außeruniversitäre Kliniken eine Förderung von bis zu 30.000 Euro für den Zeitraum von einem Jahr erhalten. Ziel dieser Förderung ist es, die Rekrutierung für kardiovaskuläre Studien gezielt zu fördern und die Zusammenarbeit des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. (DZHK) mit außeruniversitären Partnern zu intensivieren.

Interessierte Einrichtungen können eine entsprechende Förderung beantragen, um ihre Studienkapazitäten auszubauen und die Zusammenarbeit im DZHK-Netzwerk zu intensivieren. Bewerbungen sind bis zum 1. September 2024 möglich.

Wofür gibt es die Förderung von bis zu 30.000 Euro?

Die neue Förderrichtlinie des DZHK hat das Ziel, Kliniken, die sich außerhalb des universitären Umfelds befinden, in das Studiennetzwerk des DZHK zu integrieren. Durch die Förderung soll die Rekrutierung für kardiovaskuläre Studien verbessert und die Zusammenarbeit mit ausgewählten außeruniversitären Partnern gestärkt werden. „Diese Initiative bietet eine wertvolle Möglichkeit zur Erweiterung des gemeinsamen Rekrutierungsnetzwerkes im Bereich der Herz-Kreislauf-Forschung“, heißt es in der Mitteilung des DZHK.

Wer kann sich für die Förderung durch das DZHK bewerben?

Bewerben können sich alle nationalen außeruniversitären Kliniken, die derzeit keine oder nur eine begrenzte Infrastruktur zur Durchführung klinischer Studien im Bereich der Herz-Kreislauf-Forschung besitzen. Diese Kliniken haben nun die Chance, sich für eine finanzielle Unterstützung zu bewerben, um ihre Studienkapazitäten auszubauen.

Förderfähige Mittel

Die Fördermittel können entsprechend dem individuellen Bedarf der jeweiligen Klinik beantragt werden. Die Antragsteller müssen darlegen, wie die Mittel im Kontext der geplanten oder zukünftigen Studienbeteiligungen im kommenden Jahr eingesetzt werden sollen. Förderfähig sind Personalmittel für:

  • Studien-Pflegepersonal oder Studienkoordinatoren (bis zu Entgeltgruppe E10)

  • Studiendokumentare (nur in begründeten Ausnahmefällen; bis zu Entgeltgruppe E10)

Antragsverfahren und Deadline

Interessierte Kliniken müssen ihre Anträge hier bis zum 1. September 2024 einreichen. Die Antragsteller sollten die geplanten Studienbeteiligungen klar darlegen. Die Auswahl der geförderten Kliniken erfolgt basierend auf der Anzahl der Commitments zur Teilnahme an DZHK-Studien, die von den jeweiligen Studienleitungen akzeptiert wurden. Die fünf Kliniken mit den meisten bestätigten Commitments werden zur Förderung ausgewählt und anschließend aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen.

Quelle:

DZHK, idw-online