Brandschutz in der Arztpraxis: Darauf müssen Sie achten
Heiko FeketeBrände passieren oft schneller als gedacht, und gerade die bevorstehende Vorweihnachtszeit birgt zusätzliche Gefahren. Ärztinnen und Ärzte müssen deshalb dafür sorgen, dass alle Vorgaben zum Brandschutz erfüllt sind. Lesen Sie hier, was zu beachten ist.
So besinnlich die Adventszeit auch ist: Brandschutzexperten blicken eher sorgenerfüllt auf diese Zeit im Jahr. Denn insbesondere echte Kerzen am Adventskranz können schnell ein Feuer auslösen – zum Beispiel durch einen Moment der Unachtsamkeit oder einen Luftzug. Möchten Praxisinhaber nicht auf das weihnachtliche Flair verzichten, sollten sie bei Adventskränzen besser auf elektrische Kerzen oder LED-Kerzen setzen.
Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Elektrizität hat im vergangenen Jahr die meisten Brände hierzulande verursacht - 32 Prozent der Brände gehen darauf zurück, wie Zahlen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer belegen.
Welche Vorgaben zur Brandbekämpfung gelten
Mit gezielten Brandschutzmaßnahmen in der Arztpraxis lassen sich die Gefahren glücklicherweise minimieren. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in ihrer Arbeitsstätte Vorkehrungen zur Brandbekämpfung zu treffen. Dazu zählen unter anderem Feuerlöscher.
Im Anmelde- und Wartebereich sind Schaumfeuerlöscher empfehlenswert, für Behandlungsräume sollte noch ein CO2-Feuerlöscher vorrätig sein. Dieser löscht nahezu rückstandsfrei und eignet sich besonders für Räume mit hochwertiger Medizintechnik.
Alle Feuerlöscher müssen für die Brandklassen A und B geeignet sein. Brandklasse A umfasst Brände fester Stoffe wie Holz oder Papier, während die Brandklasse B flüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Lacke, Harze und Wachse betrifft.
Die Zahl der vorgesehenen Feuerlöscher richtet sich nach der Größe einer Arztpraxis. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist die Richtgröße dabei die sogenannte Löschmitteleinheit (LE) als Kennzeichen für die Leistungsfähigkeit von Löschgeräten.
Für 50 Quadratmeter sind 6 LE vorgesehen, bei 100 Quadratmetern sind es 9 LE. Ein Rauchmelder ist für gewerblich genutzte Räume zwar nicht verpflichtend, kann aber vor allem im Eingangsbereich eine hilfreiche Ergänzung sein, wenn die Praxis nicht besetzt ist.
So hilft das Team aktiv beim Brandschutz mit
Genauso wichtig ist es auch, Brandschutzhelfer im Praxisteam zu bestimmen; fünf Prozent des Teams reichen in der Regel aus. Brandschutzhelfer werden darin geschult, Feuerlöscher sachgerecht zu bedienen und im Ernstfall die richtigen Entscheidungen zur Sicherheit der Kollegen und Patienten zu treffen. Die Kenntnisse müssen alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Innerhalb des Teams sollten Praxisinhaberinnen und -inhaber ihre Angestellten regelmäßig zum Thema Brandschutz sensibilisieren. Das geht am besten durch eine Unterweisung, in der vor allem die Rettungs- und Fluchtwege genau geprüft werden. Außerdem ist es ratsam, gemeinsam mit den Brandschutzhelfern den Brandfall und eine damit verbundene Evakuierung des Gebäudes zu simulieren.
Zur Unterweisung gehört es auch, den vorbeugenden Brandschutz nochmals unter die Lupe zu nehmen. Dabei sollten insbesondere Gefahrenquellen wie Mehrfachsteckdosen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das gilt auch für alte Elektrogeräte, die auch ein Brandrisiko darstellen können.
Speziell in Arztpraxen birgt zudem noch der Umgang mit Gefahrstoffen wie alkoholischen Desinfektionslösungen ein potenzielles Risiko. Deshalb ist es für Niedergelassene immer ratsam, den Brandschutz nicht zu vernachlässigen.