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Medizinrecht

Ein Hamburger Kinderwunschzentrum muss keinen Unterhalt für ein Mädchen zahlen, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangen ist, die vom Vater des Kindes gar nicht gewünscht war. Das Landgericht Hamburg wies die entsprechende Klage eines Mannes zurück.

Dessen Frau hatte eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Der Mann hatte dem Zentrum anschließend vorgeworfen, die Unterschrift unter Einverständniserklärungen nicht geprüft zu haben. Tatsächlich habe nämlich seine damalige Frau seine Unterschriften gefälscht. Das Gericht entschied jedoch, das Kinderwunschzentrum habe nicht fahrlässig gehandelt. Der Kläger-Anwalt will die Entscheidung anfechten (Az.: 316 O 318/15).

Der Vater wollte sich trennen

Der zeugungsunfähige Mann hatte zu Beginn der Behandlung im Juli 2008 sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung seiner Frau mit Fremdsamen erklärt. Im Laufe der Zeit gab es rund zehn Behandlungen. Bei der letzten Behandlung im März 2010 war der Mann selbst anwesend. Im Dezember des Jahres brachte die Frau ein Mädchen zur Welt. Seitdem zahlt der Mann seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau freiwillig monatlich 500 Euro Unterhalt für das Kind.

Sein Mandant habe in dieser Zeit der Befruchtungsversuche einen Nervenzusammenbruch erlitten, sagte der Berliner Anwalt Jörg Heynemann der Deutschen Presse-Agentur. Die Versuche der künstlichen Befruchtung-Experten sprechen auch von «assistierter Reproduktion» – hätten den Mann seelisch stark belastet. Er habe seiner Frau gesagt, dass er mit weiteren Behandlungen nicht einverstanden sei.

Mann zog seine Einverständniserklärung zurück

Tatsächlich hatte die Frau nach Gerichtsangaben 2009 und 2010 vier Formulare der Klinik mit seinem Namen unterschrieben. Ein Ermittlungsverfahren wegen dieser gefälschten Unterschriften hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Strittig sei, ob die Frau die Unterschriften mit Einverständnis des Mannes geleistet habe, heißt es in dem Urteil. Unabhängig davon habe die Klinik aber nicht gegen die Pflicht verstoßen, das Einverständnis einzuholen. Der Mann habe schließlich nie seine ursprüngliche Einverständniserklärung zurückgezogen. Nach zehn Behandlungen habe sie auch davon ausgehen können, dass dieses Einverständnis weiterhin vorliegt.

“Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen”, sagte Heynemann. Besonders im Umgang mit Fremdsperma müsse doch besonders gründlich vorgegangen werden. Mittlerweile hätten sich vier Männer bei ihm gemeldet, denen es ähnlich wie seinem Mandanten ergangen sei. In allen Fällen hätten die Partnerinnen Unterschriften gefälscht und so weitere Befruchtungsversuche ermöglicht. Die Männer müssten nun Unterhalt für die Kinder zahlen.

Bundesweit gibt es nach Angaben des Bundesverbands Reproduktionsmedizinscher Zentren (BRZ) mehr als 130 Kinderwunschzentren. 2014 wurden im IVF-Register (In-vitro-Fertilisation, lat: “Befruchtung im Glas”) rund 88 000 Behandlungen erfasst. Der Bundesverband betonte: «Nach unserem Kenntnisstand kommt es in Deutschland aufgrund der strengstens regulierten Arbeitsabläufe sehr selten zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Patientenpaar und einem Zentrum.»