Klinik muss 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
A&W RedaktionWarum Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, zeigt ein aktueller Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde. Einer Patientin wurden hier nach einem Behandlungsfehler rund 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Erleidet eine Patientin nach einer grob behandlungsfehlerhaften Operation ihrer Halswirbelsäule eine Querschnittslähmung, kann ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden.
Die Klägerin, als Krankenschwester selbst im Gesundheitswesen tätig, litt seit Jahren unter Rückenschmerzen. Die Beschwerden hatte sie vorwiegend im Bereich der Lendenwirbelsäule. Ende 2008 ließ sie sich im Krankenhaus untersuchen, dort wurde ihr vom behandelnden Arzt eine Operation im Bereich der Halswirbelsäule empfohlen. Eine Bandscheibenprothese sollte implantiert werden, auch die Versteifung mehrerer Wirbel war geplant.
Irreversible Querschnittslähmung
Unmittelbar nach der OP litt die Frau unter zunehmender Schwäche aller Extremitäten. Diese konnte durch eine schnell erfolgte Revisionsoperation nicht aufgehalten werden. Es entstand eine irreversible Querschnittslähmung unterhalb des 3. Halswirbels. Die Frau, die seitdem im Rollstuhl sitzt und auf fremde Hilfe angewiesen ist, verklagte das Krankenhaus auf 400.000 Euro.
Gericht bestätigt Anspruch auf Schmerzensgeld
Die Klage gegen die Klinik und die behandelnden Ärzte war erfolgreich. Bereits das zuständige Landgericht bestätigte den Anspruch auf das Schmerzensgeld. Und auch der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm sah die Schuld bei der Klinik. Ein Sachverständiger bestätigte, dass dort unvollständige Befunde erhoben worden seien. Eine erforderliche MRT-Untersuchung sei unterblieben, auch habe keine absolute Indikation für die OP bestanden. Die Möglichkeit einer weiteren konservativen Behandlung sei nicht abgeklärt worden. Darüber hinaus sei eine fehlerhafte Operationsmethode gewählt worden. Eine Fusion in unmittelbarer Nähe der einzubringenden Prothese sei kontraindiziert gewesen, das gelte auch für die Fusion über mehr als drei Wirbeletagen.
Hier lag also eine ganze Kette von Fehlern vor, die die Querschnittslähmung der Klägerin zur Folge hatten. Angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen sah das Gericht die 400.000 Euro Schmerzensgeld als angemessen an (Az.: 26 U 111/15).