Datenschutzrecht
Keine behördliche Einsicht in Patientenakten
Behörden ist es nicht erlaubt, Einsicht in Patientenakten zu nehmen, um zu überprüfen, ob Ärztinnen und Ärzte Betäubungsmittel zu Unrecht verordnet haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil zeigt deutlich, wo die behördlichen Grenzen liegen.
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