Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Voraussetzung für den Entzug der Approbation ist die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit des Arztes für seinen Beruf. Dies sahen die zuständigen Stellen im folgenden Fall als gegeben an. Denn dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg lag ein Fall zugrunde, in dem ein Arzt wegen gewerbsmäßigem Betrugs in 19 Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde (Urteil vom 19.01.2011, AZ: 5 A 96/09).

Berufserlaubnis kann wegen Steuerhinterziehung entzogen werden

Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung der strengen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das im vergangenen Jahr die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung eines wegen Steuerhinterziehung verurteilten Arztes bejahte (AZ: 8LA197/09).

Auch in diesem Fall entschied das Verwaltungsgericht, dass der Arzt sich als unwürdig im Sinne des Berufsrechts erwiesen habe.

Unwürdigkeit im Sinne der Vorschriften liegt immer dann vor, wenn der Arzt keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet oder das entsprechende Vertrauen bereits missbraucht hat. Diese Voraussetzung ist bei Abrechnungsbetrug offenbar gegeben.

Ein Arzt, der zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung falsch abrechnet, schädigt nämlich nach Ansicht der Richter und zuständigen Stellen nachhaltig das Bild des Arztberufes in der Öffentlichkeit. Ein solches Verhalten legt demnach den Verdacht nahe, dass sich die Ausübung der ärztlichen Leistungen nicht nur am Wohl des Patienten, sondern vor allem an finanziellen Eigeninteressen des Arztes orientiert. Dieses Verhalten ist mit der ärztlichen Berufsausübung unvereinbar und rechtfertigt somit den Entzug der Approbation.

So können Ärzte ihre Berufserlaubnis vor Entzug schützen

Diese Entscheidung zum Widerruf der Approbation zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, dass niedergelassene Heilberufler Ihre Praxis im Sinne der Sozial-Gesetzgebung, aber auch im Sinne der strafrechtlichen Regelungen, ordnungsgemäß führen.

Als niedergelassener Arzt sind Sie selbstverständlich nicht nur Mediziner, sondern auch Unternehmer. Trotzdem sollten Sie nicht zu unlauteren Praktiken greifen, die das Vertrauen in ihre ärztliche Tätigkeit erschüttern können.

Während die meisten Straftäter eine Chance auf Wiedereingliederung haben, gilt das für Ärzte und ihren Beruf nicht. Eine spätere Wiedergutmachung ist für den Zulassungsentzug meistens sogar unerheblich. Im entschiedenen Fall hatte der Arzt aktiv beim Klären des Falles teilgenommen und auch eine finanzielle Entschädigung geleistet. Ein solches Wohlverhalten ist aber nach Auffassung der Richter ungeeignet, um sicherzustellen, dass sich ein Arzt auch künftig seines Berufs als würdig erweisen würde.