Praxisführung
AU-Ausstellung: Bundesgesundheitsministerium gewährt nun doch Fristverlängerung
Zurzeit wird eine neue Anwendung der Telematikinfrastruktur ausgerollt: KIM – der Dienst für Kommunikation im Medizinwesen. Damit braut sich aber Ärger über den Praxisinhabern zusammen. Ohne KIM können sie ab Januar 2021 keine AU mehr ausstellen. Das Bundesgesundheitsministerium lenkte jetzt aber ein und gewährte eine Fristverlängerung.
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