Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Bei Bewerbungen auf eine ausgeschriebene Stelle kommt einiges an Unterlagen zusammen: Lebenslauf, Anschreiben, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse. Für medizinische Fachangestellte gibt es darüber hinaus noch weitere Dokumente, die sie bei einem möglichen Jobwechsel unbedingt parat haben sollten.

Dazu zählt unter anderem eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung. Laut der Berufsordnung für MFA sind Fachangestellte dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiter- und fortzubilden – das gilt auch für die Auffrischung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Auf welche Kenntnisse medizinische Arbeitgeber bei MFA achten sollten

Eine genaue Vorgabe gibt es dafür nicht. Darum empfiehlt es sich für Praxisinhaber, bei einer Neueinstellung auch ein Auge auf die entsprechenden Kenntnisse der MFA zu werfen: Denn Ärzte können für Fehler der medizinischen Fachangestellten haften, wenn sie daraus resultieren, dass sie die Fähigkeit ihrer Mitarbeiter bei übertragenen Aufgaben nicht richtig eingeschätzt haben.

Niedergelassene können von MFA, die sie neu einstellen, außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Zwar schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber nicht ohne Weiteres ein Führungszeugnis vom Arbeitnehmer verlangen dürfen, da der Datenschutz in diesem Fall besonders streng ist.

Eine Ausnahme ist jedoch in § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geregelt: Demnach werden Führungszeugnisse für Tätigkeiten benötigt, in denen es zum Kontakt mit Minderjährigen kommt – was bei Arztpraxen in der Regel der Fall ist. Bei der Ausbildung zur MFA ist ein solcher Nachweis auch häufig erforderlich.

Unterlagen können böse Überraschungen verhindern

Dass Praxischefs mit diesem Dokument gut beraten sind, zeigen auch einige Fälle, bei denen medizinische Fachangestellte straffällig geworden sind: In Oberbayern hatte eine MFA, die privat hoch verschuldet war, 15.000 Euro aus dem Praxis-Tresor ihres Arbeitgebers unterschlagen – das Vergehen hatte eine elfmonatige Bewährungsstrafe zur Folge.

Haft auf Bewährung gab es auch für eine Praxismitarbeiterin in Mecklenburg-Vorpommern, die mit gefälschten Rezepten größere Mengen des Wachstumshormons Genotropin verkauft hatte. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Hamburg. Wer als Praxisinhaber auf ein Führungszeugnis besteht, sollte dies dennoch rechtlich gut begründen, um nicht selbst in juristische Schwierigkeiten zu geraten.

Eindeutig ist die Gesetzeslage hingegen beim Masernschutzgesetz, das seit 2020 in Kraft ist. Das verpflichtet Mitarbeiter im Gesundheitswesen, ihre Immunität gegen Masern nachzuweisen. Praxisärztinnen und -ärzte stehen somit in der Pflicht, die Masernimmunität ihres Personals zu überprüfen, auch bei potenziellen neuen Mitarbeitern.