Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Dr. Georg H. (Name geändert) aus Niedersachsen war perplex, als er das Schreiben der Prüfstelle zu seinen Verordnungsstatistiken erhielt: Um rund acht Prozent lag sein gesamtes Verordnungsvolumen in einem Quartal höher als in seiner Praxis-EDV ausgewiesen. In der Summe ging es um mehrere hundert Euro zusätzlich. Solche Fälle kommen recht häufig vor, zeigt eine Nachfrage bei den KV.

Zwar führen Differenzen bei den Verordnungskosten in solcher Höhe meist noch nicht zu größeren Problemen für die Praxen. Doch vor allem für Niederlassungen, deren Verordnungsbudget im Jahr im hohen fünfstelligen oder bereits sechsstelligen Bereich liegt, können die Bereinigungen zu empfindlichen Einbußen führen. Meist liegen die Differenzen zwischen fünf und zehn Prozent des Gesamtvolumens.

Mögliche Gründe für Differenzen

Doch wie lassen sich solche Unterschiede erklären? Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Ursachen, die zu den Differenzen in den Bilanzen zwischen Prüfstelle und Praxis-EDV führen können:

  • Die Fallzählung zwischen Praxis-IT und Prüfstelle ist nicht kongruent.
  • Die tatsächlichen Verordnungskosten durch die Abgabe eines anderen Medikaments in der Apotheke sind dem Arzt nicht bekannt und werden auch nicht registriert. Das ist in erster Linie durch die Abgabe von solchen Medikamenten bedingt, die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern bedienen.
  • Geringe Verordnungsvolumina von wenigen Euro werden von der Praxis-IT ausgebucht.
  • Oft sind falsche – zumeist günstigere – Preise in der Praxis-IT hinterlegt.

IT-Dienstleister in die Pflicht nehmen

Auf jeden Fall müssen Ärzte reagieren, wenn Probleme mit der praxisinternen Verordnungsstatistik auftauchen. Der Arzt sollte bemüht sein, dass die Medikamentenlisten im IT-System auf dem neuesten Stand sind und dass alle Verordnungen tatsächlich auch erfasst werden. Betroffene Ärzte sollten zunächst ihren IT-Dienstleister kontaktieren und prüfen lassen, ob tatsächlich die neuesten Software-Updates aufgespielt wurden und auch einwandfrei funktionierten. Bei anhaltenden Problemen sollten Praxisinhaber sich außerdem an ihre zuständige KV wenden. Diese berät Ärzte in der Regel auch bei Fragen zur Praxis-IT.