Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Betrüger nehmen immer wieder Verbraucher und Unternehmer, darunter auch Arztpraxen, ins Visier und schicken ihnen gefälschte Mahnschreiben. Häufig bleibt es nicht bei einem Brief. Stattdessen werden in den weiteren “Mahnbriefen” die Forderungen immer höher geschraubt. Leider haben sie damit regelmäßig Erfolg: Verbraucher lassen sich von den Klage-Drohungen und angeblich ständig weiter steigenden Mahngebühren oft verunsichern. Leider sieht es bei niedergelassenen Ärzten häufig nicht besser aus: Die sind als selbständige Unternehmer in punkto Inkasso-Betrug zwar meist besser informiert, doch bei den vielen Rechnungen und Vorgängen in der Praxis rutscht eben auch mal was durch. Genau darauf setzen die Betrüger.

Wer ein Inkassoschreiben bekommt, ist deshalb gut beraten, es genau zu prüfen und auch seine Praxismitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren. Wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erklärt, sollten Sie, wenn Sie eine Mahnung erhalten, vor allem auf folgende Punkte achten:

Ist die Forderung, die angemahnt wird, bekannt?

Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Wenn die Angaben ungenau sind, sollten Sie jedenfalls umso aufmerksamer werden. Inkassounternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen – zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung. Betrüger halten die Angaben gerne deutlich allgemeiner.

Stimmen die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben überein?

Wenn zum Beispiel das Unternehmen eine deutsche Adresse verwendet, die Bankverbindung aber ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN – ist Vorsicht geboten.

Wenn Ärzte Zweifel an der Forderung haben, sollten sie das Inkassounternehmen kontaktieren und nachfragen. Seriöse Inkassounternehmen verfolgen berechtigte Forderungen und werden alles tun, um dem Zahlungspflichtigen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen. Das Inkassounternehmen zu kontaktieren, ist auch deshalb sinnvoll, weil die Briefköpfe der Betrugsbriefe häufig gefälscht sind. Zwar stimmen dann zwar der Name und die Kontaktdaten des Inkasso-Unternehmens, aber die Bankverbindung führt zu einem ganz anderen Empfänger. Hier werden also echte Inkasso-Firmen für die gefälschten Forderungen missbraucht, um dem Brief einen möglichst seriösen Anschein zu geben. Mit einem Anruf haben Sie Klarheit, ob die Inkassofirma das Schreiben wirklich verschickt hat.

Inkassounternehmen brauchen in Deutschland eine Registrierung. Kontrollieren Sie, ob das Unternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de geführt ist. Nur dann darf das Unternehmen überhaupt Inkasso durchführen.

Bei Fragen oder Problemen mit einem Inkassounternehmen können sich Verbraucher auch an den BDIU wenden. Ist das Inkassounternehmen Mitglied im Verband, kann der BDIU vermitteln. Auf www.inkasso.de findet sich dazu ein Beschwerde-Button.

Darauf, dass es einen selbst sicher nicht “erwischt”, dürfen Sie sich jedenfalls nicht verlassen – im Gegenteil: In letzter Zeit melden sich immer mehr Personen beim BDIU, die einen gefälschten Inkasso-Brief erhalten haben. Häufig werden dabei angebliche Forderungen aus Gewinnspielen angemahnt. Laut einer Umfrage unter den Mitgliedern des BDIU war in den letzten zwölf Monaten jedes neunte Inkassounternehmen von solchen Betrugsfällen betroffen. Bei jedem vierten haben sich schon einmal Verbraucher wegen eines solchen Falles gemeldet.