Bundeskabinett beschließt Krankenhausreform
Marzena SickingBessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie der Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland – das sind die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das als Entwurf vom Bundeskabinett heute beschlossen wurde.
Das Bundeskabinett hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet, das grundlegende Veränderungen in der Finanzierung und Organisation der stationären Versorgung in Deutschland vorsieht. Die Reform, die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach als dringend notwendig erachtet wird, stößt jedoch auf Kritik von Krankenkassen und Bundesländern.
Die Krankenhausreform im Überblick
Durch eine Vorhaltevergütung sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Kurzfristig wird die Berechnungsgrundlage für die Bezahlung der Krankenhäuser (Landesbasisfallwert) angepasst.
Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken, Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.
Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, werden Kriterien für 65 Leistungsgruppen (LG) definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen.
Die Verantwortung der Länder für die Krankenhausplanung bleibt unberührt. Sie entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll.
Für eine Zuweisung von Leistungsgruppen müssen Qualitätsstandards eingehalten werden. Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen ist die Erfüllung von bundeseinheitlichen Qualitätskriterien.
Die Erfüllung der Qualitätskriterien ist grundsätzlich auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig.
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.
Die schnelle Erreichbarkeit von Kliniken bleibt gesichert. Befristete Ausnahmen von bis zu drei Jahren können Krankenhäusern gewährt werden, wenn ein Krankenhaus nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Entfernung zu erreichen ist (30 PKW-Min für die LG allg. Chirurgie und allg. Innere Medizin; 40 PKW-Min für alle anderen LG)
Die wohnortnahe Grundversorgung bleibt gesichert. Durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) werden zusätzlich zu den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern im ländlichen Raum, die einen Zuschlag erhalten, wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden. Diese Einrichtungen sichern eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen.
Ein Transformationsfonds wird die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen zu fördern. Über 10 Jahre werden dafür insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro bereitgestellt.
Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, wird die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen, da strukturierte Stichprobenprüfungen die bisherigen Einzelfallprüfungen ersetzen sollen.
Die Länder kritisieren allerdings, dass die Qualitätsvorgaben des Bundes die Krankenhausplanung indirekt zentralisieren würden, was eigentlich ihre Aufgabe sei. Insbesondere in ländlichen Regionen befürchten sie Versorgungslücken. Auch die Krankenkassen sind unzufrieden: Sie befürchten massive Mehrausgaben und Beitragssteigerungen durch die geplante Reform. Sie argumentieren, dass die Finanzierung der Krankenhauslandschaft alleinige Aufgabe der Länder sein sollte, nicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Organisation der Gesundheitsversorgung sei staatliche Pflichtaufgabe und Sache der Steuerzahler und nicht der Beitragszahler. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Wenn die Pläne zur Finanzierung der Krankenhausreform weiter durchsegeln wie heute vom Kabinett beschlossen, wird das die Beitragszahlenden der GKV sehr teuer zu stehen kommen und zu höheren Beitragssätzen führen.“
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