Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Für ein schönes Lächeln könnten eines Tages Kronen, Implantate oder gar eine Brücke notwendig werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die oft vierstelligen Kosten zu maximal 40 Prozent aus eigener Tasche zahlen – 60 Prozent übernimmt die Krankenkasse als sogenannten Festzuschuss. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 bis 75 Prozent. 

Mit einer höheren Kostenübernahme locken private Zahnzusatzversicherungen (ZZV): Sie können im Idealfall zwischen 80 und 95 Prozent der anfallenden Kosten abdecken. Tarife und Leistungsumfang können sich dabei teils deutlich unterscheiden. Ratsam ist es außerdem, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Zahnzusatzversicherung:Wartezeit bis zum wirksamen Versicherungsschutz beachten

Zusatzversicherungen kommen in der Regel für hochwertigen Zahnersatz auf, bei anderen Leistungen wird es schwieriger. Zum Beispiel, wenn Zahnärztinnen und -ärzte schon vor Vertragsabschluss einen Zahn als behandlungsbedürftig einstufen. Bereits notwendige Behandlungen werden in Verträgen meist nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt, dass die Zahnpolicen nicht sofort leisten. Der Versicherungsschutz beginnt normalerweise nicht gleichzeitig mit Beginn des Vertrags, sondern erst nach Ablauf der Wartezeit. Die müssen Versicherte nach Vertragsbeginn in Kauf nehmen, bis sie nach Ablauf der Wartezeit Anspruch auf die Leistungen der ZZV haben. Acht Monate Wartezeit gelten als üblich, teilweise kann es aber auch länger dauern.

Als Alternative bieten einige Versicherer bei der ZZV auch Soforttarife an. Hier greift der Schutz direkt nach Vertragsabschluss. Im Umkehrschluss sind die monatlichen Beiträge höher, um die Behandlungskosten übernehmen zu können.    

In welchen Fällen Ärger mit der Versicherung drohen kann

Ob sich eine ZZV für einen selbst lohnt, sollten Interessenten am Ende sorgfältig abwägen. Die Regelversorgung leistet beim Zahnersatz und bei anderen Behandlungen schon recht gut, die ZZV ist auf dem Papier das „Premium-Paket“. Zahnärzte sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Behandlungsoptionen und auch die kostengünstigere Regelversorgung aufzuklären. Dazu gehört auch ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils.

Bei privaten Zusatzversicherungen kann es öfters auch zu Streitfällen kommen. Versicherer können Behandlungen verweigern, indem sie auf die fehlende medizinische Notwendigkeit verweisen. In solchen Fällen hilft eine Schlichtung.

Zuallererst sollte versucht werden, die Versicherung direkt zu kontaktieren. Führt das nicht zum Erfolg, gibt es die Möglichkeit, den Streit über Schlichtungsstellen beizulegen. Für Zahnzusatzversicherungen ist der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuständig und kann auf eine außergerichtliche Lösung einwirken.

Ein Schlichtungsverfahren ist außerdem über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möglich. Die Schlichtungsstelle der Privaten Krankenversicherung hat für das Jahr 2023 insgesamt 1.105 Anträge in Bezug auf alle Zusatzversicherungen, darunter auch der ZZV, entgegengenommen. Ein häufiger Grund war neben der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit auch ein Streit um die Vertragsauslegung.