Alte Berufshaftpflicht: Vorsicht, Ihnen droht Unterversicherung!
A&W RedaktionDie Zahl der Haftungsfälle für Ärzte steigt seit Jahren, auch die Entschädigungssummen bei einem Schaden gehen nach oben. Zwar sind Ärzte verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, doch nicht alle Versicherungen bieten ausreichenden Schutz. Mit der aktuellen Entwicklung wächst für viele Ärztinnen und Ärzte auch die Gefahr in die Unterversicherung zu geraten. Vor allem, wer seine Versicherung vor vielen Jahren abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz noch „up to date“ ist.
Mit dem Beruf des Arztes geht die Verpflichtung einher, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sinnvoll ist der Schutz auf jeden Fall: Jeder zweite Arzt befürchtet inzwischen Klagen von Patienten, wie eine Studie des F.A.Z.-Instituts zeigt. Unbegründet ist das nicht: “Die Patienten sind mündiger geworden”, sagt Fachanwalt Karl-Otto Bergmann. Zudem stärken die Gerichte die Patientenrechte und bestätigen bei einem Schaden häufiger Schadenersatzansprüche gegen den Arzt.
Die Höhe der Ersatzleistungen bei Arzthaftpflichtversicherungen hat sich in den letzten Jahren ebenfalls dramatisch verändert. Schmerzensgelder und Heilbehandlungskosten, die die Kassen regressieren, sind deutlich angestiegen. Auffällig ist zudem, dass aufgrund rechtlicher Gegebenheiten bei einem Schaden immer öfter von einer Haftung des Arztes auszugehen ist bzw. dieser beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat – Stichwort Beweislastumkehr. Das hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Kunden.
Vorsicht vor Unterversicherung bei der Arzthaftpflicht
Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, unterversichert zu sein, dann sollten Sie bei einer Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 bis 250.000 Euro für Vermögensschäden haben. Des Weiteren sollten Sie beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht zusätzlich die individuellen Fachbereiche, die erbrachten Leistungen und die Anzahl der angestellten Ärzte sowie MFA in der Arztpraxis berücksichtigen.
Besonders hoch ist das Risiko aber nach wie vor Freiberufler, die an der falschen Stelle sparen. Wer unterversichert ist, muss die Kosten eines Schadens nämlich selber tragen. Die Versuchung, sich trotzdem die billigste Haftpflichtversicherung zu nehmen, ist für Ärzte gerade zu Beginn der Berufslaufbahn sehr groß, denn geprüft wird der Versicherungsschutz nur selten. “Es gibt sogar Ärzte, die sind überhaupt nicht versichert”, sagt der Lübecker Rechtsanwalt Joachim Heising, “die wissen nicht, welch gigantische Forderungen sie treffen können. Allein 2.000 Euro Schmerzensgeld-Rente im Monat sind bei 30 Jahren über 700.000 Euro!”
So können sich lebenslange Heilbehandlungs- und Pflegekosten, Schmerzensgeld und Familienunterhalt zu riesigen Summen türmen. Wer nicht ausreichend versichert ist, den kann ein Fehler im Beruf seine Existenz kosten, Gerade die Fachrichtungen Orthopädie, Chirurgie, Neurochirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Radiologie und Nuklearmedizin sind von zunehmenden Patientenklagen betroffen. Weshalb manche Versicherungen bei Fachrichtungen mit hohem Risiko, wie z.B. Chirurgie, Gynäkologie oder Orthopädie, keine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von unter 5 Millionen Euro mehr anbieten.
Nicht verwechseln: Berufs- und Betriebshaftpflicht
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufshaftpflicht ist speziell für bestimmte Berufsgruppen, deshalb gewährt sie einen Versicherungsschutz für einzelne Personen. Wohingegen die Betriebshaftpflicht den ganzen Betrieb versichert. Allerdings lassen sich Berufs- und Betriebshaftpflicht nicht immer so eindeutig unterscheiden, denn die Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile zum Teil auch Tarife an, die beide miteinander verbinden.
auw.de-KOMPAKT
– Durch das neue Vertragsgesetz haben Versicherer und Vermittler hohe Beratungspflichten, die in der Berufshaftpflicht besonders bedeutsam sind.
– Die Deckungssumme Ihrer Arzthaftpflichtversicherung sollte nicht unter3 Millionen Euro liegen.
– Wichtig ist auch, dass Ihre Versicherung Ihnen Angebote zur Aktualisierung der macht.
– Noch wichtiger ist, dass die Versicherung auf sein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall verzichtet.