Folgen der telefonischen Krankschreibung? Arbeitnehmer fehlen deutlich häufiger
A&W RedaktionDie Zahl der Menschen, die wegen akuter Atemwegsprobleme nicht arbeiten konnten, ist im März 2020 gegenüber den Vorwochen massiv angestiegen. Das bestätigen BARMER und DAK nach internen Auswertungen.
Wegen der Corona-Krise dürfen niedergelassene Ärzte Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nach einem Telefonat für bis zu 14 Tage krankschreiben. So sollen die Praxen von Patienten entlastet werden, die sich daheim auskurieren sollten, sich aber wegen der AU zum Arzt schleppen. Zudem werden so Sozialkontakte der Kranken miniiert. Die zeitlich begrenzte Maßnahme hat die Zahl der arbeitsunfähigen Arbeitnehmer im März allerdings um das Doppelte ansteigen lassen.
Wie DAK-Gesundheit nach einer Kurzanalyse bestätigt, fehlten in der zwölften Kalenderwoche insgesamt 34.643 DAK-versicherte Beschäftigte wegen einer leichten Atemwegserkrankung. In der elften Kalenderwoche waren es noch 24.902. Innerhalb einer Woche stieg die Anzahl der Krankschreibungen somit um 40 Prozent.
Noch deutlicher wird die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr: In der zwölften Kalenderwoche 2020 gab es doppelt so viele Krankschreibungen wie in der Vergleichswoche 2019, in der die Kasse 17.035 einschlägige Meldungen zählte.
Auch die Anzahl der Krankschreibungen unter den neun Millionen Versicherten der BARMER ist aufgrund akuter Atemwegserkrankungen in den vergangenen Wochen massiv angestiegen. Während in der zehnten Kalenderwoche (2. bis 6. März) 95.000 BARMER-Versicherte mit Atemwegsproblemen arbeitsunfähig waren, traf dies in der zwölften Kalenderwoche (16. bis 20. März) bereits auf 135.000 BARMER-Versicherte zu. Dies entspricht einem Anstieg von rund 42 Prozent innerhalb von nur zwei Wochen.
AU-Bescheinigung online versenden
Viele Versicherungen bieten derzeit die Möglichkeit, die AU-Bescheinigung online einzureichen. Das ist auch bei der DAK-Gesundheit und bei der BARMER ab sofort möglich. Versicherte der DAK können die Bescheinigung von ihrem Arzt mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei unter www.dak.de/krankmeldung hochladen. Versicherte der BARMER können die Datei vial BARMER-App an die Krankenkasse übermitteln.