Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Trotz Turbulenzen an den Kapitalmärkten im vergangenen Corona-Jahr, anhaltender Null- und sogar Negativzinsen sowie der steigenden Inflation in Deutschland haben Ärzteversorgungswerke meistens zufriedenstellende Ergebnisse erzielt. Gleichwohl sind nicht überall Rentenerhöhungen in Sicht. Denn die Spielräume, mit denen sie die Gewinne an ihre Mitglieder weitergeben können, bleiben aufgrund der Überalterung der Ärzteschaft und immer längerer Versorgungsdauer weiterhin gering.

Das belegen fünf Geschäftsberichte für 2020, die ARZT & WIRTSCHAFT bereits vorliegen. Außerdem sind die aufsichtsrechtlich zulässigen Anlagequoten in vielen Asset-Klassen nahezu ausgeschöpft. Daher steigen regelmäßig die Pflichtbeiträge, die Niedergelassene zahlen, um das Versorgungsniveau für alle halten zu können.

Durchschnittliche Renditen von knapp 2,0 bis 4,5 Prozent

Grafik Sparschwein

Grafik: yana – stock.adobe.com

Die hier begutachteten Alterssicherungsanstalten für Mediziner wiesen krisenbedingt zwar niedrigere Erträge als 2019 aus. Sie erzielten mit beachtlichen Kapitalanlagen aber immerhin Renditen von fast 2,0 bis 4,5 Prozent. Das selbst gesteckte Zinsziel erreichten im ersten Pandemie-Jahr nur das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg (Nettokapitalverzinsung: 4,50 %) und die Bayerische Ärzteversorgung (3,51 %). Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (3,50 %) und die Nordrheinische Ärzteversorgung (3,20 %) verpassten es knapp. Und bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte waren im Kapitalanlagebereich deutliche Bremsspuren zu sehen, da sich die Realverzinsung des Sicherungsvermögens im Vorjahresvergleich mehr als halbierte (1,96 %) und hinter den eigenen Erwartungen zurückblieb (Rechnungszins von 3,72 %).

Die Ärzteversorger nutzten die 2020 erwirtschafteten Überschüsse dazu, um die finanziellen Reserven weiter aufzustocken. Denn auch im Fall einer schnellen und anhaltenden Konjunkturerholung deutete wenig auf ein Ende der ultralockeren Geldpolitik der Notenbanken. Hinzu kommt, dass die Inflationsrate in diesem Sommer so hoch ist wie seit 28 Jahren nicht mehr.

Die Rücklagen in der Bilanz sollen dafür sorgen, dass die Einrichtungen in volatilen Zeiten wie diesen gegen temporäre Ertragsrückgänge gewappnet sind und angesichts der zunehmenden Lebenserwartung ihrer Rentenempfänger zu den Zahlungszusagen stehen können. Schließlich sind 20 Prozent der Ärzte über 60 Jahre alt und gehen bald in den Ruhestand. Das hätte dann überproportional mehr Leistungsbezieher zur Folge.

Bayern und Baden-Württemberg senken Rechnungszins für 2021

Grafik Hand mit Münzen

Grafik: SpicyTruffel – stock.adobe.com

Anlässlich der ungewissen Aussichten auf das Jahr 2021 senkten einige Verantwortliche den Rechnungszins. Er dient Ärzteversorgungswerken zur Kalkulation von Anwartschaften und Renten – und sollte die Nettokapitalverzinsung nicht übersteigen. Wird in der Realität mehr Rendite erwirtschaftet, können mit dem Überschuss in der Bilanz die Vorsorgezusagen und -leistungen entsprechend höher dynamisiert werden.

Der Rechnungszins liegt vielerorts noch bei vier Prozent – etwa in Hamburg und Nordrhein-Westfalen – und stellt für Ärzteversorgungswerke eine immer größere Herausforderung dar. Erzielen ihre Kapitalanlagen nämlich dauerhaft weniger Rendite als geplant, könnten die Renten der Mitglieder niedriger ausfallen.

Die Bayerische Ärzteversorgung reduzierte daher ihren Rechnungszins vorsorglich zum Jahreswechsel um 0,25 Punkte auf 3,25 Prozent. Die Anpassung habe allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen, da diese aus der Gewinnrücklage finanziert würden, heißt es. Angesichts der weiter schwierigen Ertragslage an den Kapitalmärkten und nach Jahren in der Niedrigzinsphase schraubte auch die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihre Kalkulationsgrundlage um drei Basispunkte auf 3,69 Prozent nach unten.

Zuvor hatte die Bayerische Ärzteversorgung entschieden, nach 1984 erworbene Anwartschaften aktiver Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2021 um ein Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung der Beiträge und Leistungen solle die Inflation ausgleichen, die bei langlaufenden Verträgen andernfalls dafür sorgt, dass die ausgezahlte Summe deutlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, so die Begründung. Die Ärztekammer Hamburg hob die Anwartschaften zeitgleich um 1,5 bis 2,0 Prozent und die Renten um 1,0 bis 1,5 Prozent an – abhängig von den Beitragsjahren. Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte beschloss für Mitte 2021 eine Dynamisierung der laufenden Leistungen und Anwartschaften um 0,61 Prozent.

Dass es trotz verminderter Verzinsung der Kapitalanlagen in diesem Jahr Überschüsse zu verteilen gibt, liegt häufig auch an einem Plus auf der Umlageseite: Viele Mitglieder zahlten während der Corona-Krise freiwillig mehr als ihre Pflichtbeiträge in das offene Deckungsplanverfahren ein.

Mit Weitblick und Vorsicht verordnete das Ärzteversorgungswerk Westfalen-Lippe hingegen das zweite Jahr in Folge eine Nullrunde: Eine Dynamisierung der Anwartschaften und Renten ab 2022 erscheine angesichts des zurückliegenden Krisenjahres weder ratsam noch angemessen, lautet die Erklärung zum aktuellen Geschäftsbericht.

Dachverband ABV sieht noch keinen Corona-Knick

Peter Hartmann, Chef der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Foto: ABV

Peter Hartmann, Chef der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer
Versorgungseinrichtungen:
„Ärzteversorgungswerke haben frühzeitig Zinsschwankungsreserven zum Ausgleich temporärer Ertragsrückgänge gebildet.”

Die Zahlen der übrigen Ärzteversorger zum Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Ihr Dachverband ist sich dennoch sicher, dass kleinere Anstalten die Krise bisher genauso gut wie die größeren verkraftet haben. Schließlich werde überall nach fast denselben Vorschriften gewirtschaftet, teilt die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) mit.

Schon deshalb gebe es zumindest langfristig kaum nennenswerte Unterschiede bei Geschäftserfolgen oder -misserfolgen. Auf die Frage nach den Corona-Auswirkungen auf die Systeme der ärztlichen Alterssicherung antwortet ABV-Hauptgeschäftsführer Peter Hartmann: „Wir sehen noch keine.“ Ob mittelfristig ein Knick in einer Bilanz drohe, lasse sich nicht vorhersagen.

Der historische Quartalseinbruch an den weltweiten Aktienmärkten zu Beginn des vergangenen Jahres war für jeden Anleger zumindest ein Schreckmoment. „Alle Investoren, die wie die Bayerische Ärzteversorgung im März 2020 von Panikverkäufen absahen, wurden letztlich für ihr Durchhaltevermögen belohnt“, resümiert Lothar Wittek, der dort dem Verwaltungsausschuss vorsitzt, im aktuellen Jahresbericht. Zwar verlor allein der DAX innerhalb von nur vier Wochen rund 40 Prozent an Wert. Umfangreiche Stützungsmaßnahmen vieler Staaten zeigten aber Wirkung und verhalfen den Märkten zu einer schnellen und kräftigen Erholung. Die Zentralbanken halten die Zinsen unterdessen weiterhin auf Rekordtief, um den Regierungen bei der Finanzierung ihrer Konjunkturprogramme zu helfen. Trotz Corona-Einschränkungen erzielte der deutsche Leitindex deshalb Ende Dezember 2020 sogar historische Höchststände. „Der zwischenzeitlich starke Rückgang an den Börsen wurde daher auch genutzt, um antizyklisch zu investieren“, so Wittek.

Ärzteversorgungswerke setzen auf Betongold

Die Ärzteversorgungswerke haben laut ABV bereits frühzeitig auf die Niedrigzinsphase reagiert und begonnen, ihre Portfolios neu zu strukturieren. Bei manchen steckt noch bis zu ein Drittel des Geldes in festverzinslichen Wertpapieren, die kaum etwas abwerfen. Angetrieben vom veränderten Kapitalmarktumfeld vollzogen sie im Jahr 2020 den weiteren Umbau des Anlagevermögens und konnten Renditeeinbußen etwa bei Bundesanleihen größtenteils ausgleichen.

Die Strategie einer möglichst breiten Diversifikation wurde konsequent fortgesetzt – mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Sachwerte: „Aktien- und Immobilienanlagen haben eine große Bedeutung“, erläutert Hartmann. Weil Betongold als weitgehend krisensicher gilt, bauten die Ärzteversorgungswerke diesen Bereich aus. Gleichzeitig wächst der Anteil alternativer Investments: Zum Beispiel in Infrastruktur, in Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Private Equity) und in Kreditfonds, die Fremdfinanzierungsmittel für Unternehmen anbieten (Private Debt).

So kaufte die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe in 2020 über eine Fondsstruktur einen Bürogebäudekomplex im Stadtzentrum von Kopenhagen, der ihrer Auskunft zufolge 49.000 Quadratmeter Mietfläche in bester Lage und ein hohes Wertsteigerungspotenzial bietet. Mittels Beteiligung an der Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser investierte sie zudem in einen Akteur, der bundesweit Internetanschlüsse plant, baut und betreibt.

Erweiterung der Anlagevorschriften

Eigentlich müssten die Ärzteversorger mehr ins Risiko gehen, damit ihre Rechenmodelle langfristig aufgehen. Doch die Möglichkeiten sind begrenzt. Die Anlageverordnung, die in jedem Bundesland den Umgang mit dem Sicherungsvermögen regelt, sieht meistens eine Obergrenze von 35 Prozent für Anlagen in Aktien, Beteiligungen und alternative Investments vor. Darüber hinaus können Ärzteversorgungswerke laut dem Dachverband ABV bis zu 25 Prozent in Immobilien investieren. In vielen Asset-Klassen sind die zulässigen Quoten mittlerweile fast ausgeschöpft.

Eine Neuregelung könnte Entlastung bringen: Versorgungswerke aus Nordrhein-Westfalen können seit März eine separate Fünf-Prozent-Quote für nachhaltige Investitionen in Infrastruktur beantragen. Das ist deutschlandweit einmalig und macht Hoffnung. Öffnungsklauseln wie diese könnten auch in anderen Bundesländern einen Beitrag dazu leisten, dass ein angemessener Spielraum für rentable Investments besteht, betont Peter Hartmann.

Warum ist der Rechnungszins wichtig?
Den Rechnungszins verwenden Ärzteversorgungswerke jedes Jahr für versicherungsmathematische Berechnungen. Bei der Festlegung von Leistungsversprechen oder der Bildung von Rückstellungen muss er auf Dauer erreicht werden, um die Verpflichtungen an die Mitglieder erfüllen zu können und die Funktionsfähigkeit der berufsständischen Altersgeldsicherung nicht zu gefährden.
Das bedeutet, dass der Rechnungszins die langfristige Kapitalanlagenverzinsung im Ärzteversorgungswerk nicht übersteigen darf. Erwirtschaftet eine Anstalt eine Rendite über dieser Kalkulationsgröße, kann sie mit dem Überzinsertrag die Anwartschaften und Renten dynamisieren. Der Rechnungszins im offenen Deckungsplanverfahren stellt keine staatliche Garantie wie in der Lebensversicherung dar.