Neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Marzena SickingSteuerzahler haben künftig mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung: Der Termin wurde von Ende Mai auf Ende Juli festgelegt. Die neue Regelung greift allerdings erst ab 2018.
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll den Bürokratieabbau endlich vorantreiben: Insgesamt 2,1 Millionen Stunden Papierkrieg sollen sich Steuerzahler künftig sparen, die Wirtschaft gar 28 Millionen Euro an Bürokratiekosten, so die aktuellen Schätzungen. Über die Details der Reform hat jetzt der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abschließend beraten.
Das Gesetz soll Bürger, Unternehmen und die Finanzbehörden mit vereinfachten Prozessen entlasten. So müssen zukünftig weniger Belege an das Finanzamt übersandt werden. Der Steuerzahler muss sie allerdings noch aufheben und bei Bedarf auch vorlegen können.
2 Monate mehr Zeit für die Steuererklärung
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und keinen Steuerberater damit beauftragt haben, erhalten künftig zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben, also bis zum 31. Juli des Folgejahres statt bisher bis Ende Mai. Diese Neuerung greifen seit 2018.
Was passiert, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
Wer diese Fristen überschreitet, muss zahlen, allerdings deutlich weniger als ursprünglich gedacht. Der geplante Verspätungszuschlag soll von ursprünglich 50 auf 25 Euro pro angefangenen Monat gesenkt werden. Steuerpflichtige, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden und bis dahin davon ausgingen, keine abgeben zu müssen, profitieren hier von der Billigkeitsregelung. Verspätungszuschläge bei ihnen erst nach Ablauf der in der Aufforderung festgesetzten Erklärungsfrist an berechnet.
Beschlossen wurde zudem, das Instrument der verbindlichen Auskunft zu stärken, damit Steuerpflichtige schneller Rechtssicherheit bei der steuerlichen Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten. Die Finanzämter werden verpflichtet, über Anträge auf verbindliche Auskunft künftig grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden.
Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.