Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Privatversicherte sparen jedes Jahr eine Menge Geld, weil sie die PKV als Steuerabzug nutzen können. „Je nach Einzelfall sind erhebliche Einsparungen möglich“, erklärt Dr. Florian Reuther vom PKV-Verband. Die Faustformel lautet: Mindestens 80 Prozent erkennt der Staat als steuermindernd an, bei der Pflegeversicherung  sind es 100 Prozent. Und zwar für die gesamte Familie.

Basisleistungen der Versicherung absetzbar

Es können allerdings nur die Basisversicherungen in der PKV angesetzt werden – also Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerleistungen sind zum Beispiel nicht dabei. Gleiches gilt für kieferorthopädische Leistungen, Pflegezusatztarife und Tagegelder. Zwar lassen sich die Beiträge für solche Leistungen ebenfalls von der Steuer absetzen – als sonstige Vorsorgebeiträge bis zur Höchstgrenze von 2.800 Euro für Selbständige (für Arbeitnehmer 1.900). Nur: Diese Höchstgrenzen dürften meistens schon ausgeschöpft sein.

Beitragsrückerstattungen senken Höhe der abzugsfähigen Beiträge

Auch Selbstbehalte können nicht herangezogen werden. Und Beitragsrückerstattungen der PKV senken die Höhe der abzugsfähigen Beiträge. In einem Schreiben von ihrem Versicherer erfahren Privatpatienten, welcher Teil des Beitrags aufgewendet wird. Selbst wenn der Arzt die Beiträge nicht gerade parat hat und einfach 80 Prozent ansetzt, wird die Finanzverwaltung dann von sich aus bei dem Versicherer die korrekten Werte einholen.

Vorauszahlungen können abgesetzt werden

Übrigens erkennt das Finanzamt auch Beiträge als steuermindernd an, die im Voraus bezahlt werden. Maximal für eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren lassen sich PKV-Beiträge in einer Steuererklärung geltend machen. Die Steuerentlastung fällt dann insgesamt günstiger aus, weil die Beiträge schon in der Steuererklärung für das aktuelle Jahr komplett angesetzt werden. Dadurch sinkt nicht nur die Steuer im aktuellen Jahr, in den kommenden Jahren lassen sich so auch noch andere Versicherungen wie Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen, welche sonst aufgrund der bereits ausgeschöpften Höchstbeiträge unberücksichtigt geblieben wären.

Beispiel: Frau Dr. X. zahlt 800 Euro im Monat für ihre private Krankenversicherung, wovon das Krankentagegeld mit 100 Euro im Monat separat in Rechnung gestellt wird. Der Tarif bietet ihr neben ambulanten, stationären und zahnärztlichen Basisleistungen auch Mehrleistungen für die Chefarzt- und Heilpraktikerbehandlung. Von den 800 Euro bleiben die 100 Euro für das Krankentagegeld unberücksichtigt. Dann werden die Zusatzleistungen nach obigem Schema ermittelt und abgezogen. Endgültiger absetzbarer Steuerbetrag: 615,48 Euro.

A&W-Kompakt

Beispiel-Berechnung der steuermindernden Beiträge*

Leistungen Punktwert
Ambulanter Basisschutz
Mehrleistung Heilpraktiker
54,60
–  1,69
 Stationärer Basisschutz
– Mehrleistung Chefarzt/Zweibettzimmer
 15,11
–  9,24
– Mehrleistung Einbettzimmer –  3,64
Zahnärztlicher Basisschutz
– Mehrleistungen Z.ersatz/Implantate
– Mehrleistung Kieferorthopädie
 9,88
– 5,58
– 0,26

*Alle Leistungen werden zunächst in Punktwerten angesetzt. Die Zusatzleistungen werden dann entsprechend abgezogen.