Smarte Steuertipps für Ärzte mit Immobilienbesitz
A&W RedaktionAls Immobilienbesitzer können Ärzte mit legalen Mitteln und ein wenig Hintergrundwissen viel Geld sparen. Ein Überblick über die besten Steuertipps.
Umbau und Zuschuss vom Staat
Wer seine Immobilie altersgerecht, barrierefrei oder energiesparend umbauen möchte, der kann bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Weitere Hilfe bietet die Förderdatenbank des Bundes über Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union.
Denkmalschutz
Alte Häuser unter Denkmalschutz muss der Inhaber pflegen. Deshalb können Kosten, die dem Erhalt dienen, über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich neun Prozent des zu versteuernden Einkommens verrechnet werden. Alternativ lassen sich die Kosten für die Wiederherstellung beziehungsweise Modernisierung auch innerhalb von acht Jahren zu neun Prozent und weiteren vier Jahren zu sieben Prozent absetzen.
Grunderwerbsteuer
Als Bauherr gilt es beim Blick auf die Grunderwerbsteuer darauf zu achten, das Grundstück und den Hausbau von zwei getrennten Parteien zu erwerben. Dann fallen für das Grundstück die Grunderwerbsteuer und für die Immobilie die Umsatzsteuer an. Wenn Bauunternehmer und Grundstücksverkäufer unter einem Firmendach sind, sollten zwischen Kauf des Grundstücks und dem Baubeginn sechs Monate liegen.
Kreditzinsen und Grundsteuer
Überwiegend wird der Kauf einer Immobilie über Hypothekendarlehen finanziert. Unter dieser Voraussetzung können die Kreditzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Gleiches gilt übrigens auch für Vermieter einer Immobilie.
Leerstand
Bei Leerstand beantragen Immobilieninhaber einen Erlass der Grundsteuer. Ist der Leerstand nicht selbst verschuldet, kann die Grundsteuer bei vollständigem Mietausfall um 50 Prozent reduziert werden. Bei der Vermietung an Angehörige sollte die Miete sicherheitshalber 75 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Sonst werden die Werbungskosten nur anteilig anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege können Steuerzahler ebenfalls absetzen. Leistungen von Minijobbern mit 20 Prozent oder maximal 510 Euro – sozialversicherungspflichtig oder selbstständig Beschäftigte mit maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Renovierung
Mit Ausnahme der Materialkosten lassen sich Kosten für die Renovierung geltend machen. Doch Vorsicht: Mit der Renovierung sollte erst drei Jahre nach dem Kauf der Immobilie begonnen werden. Das Problem: Fängt der Käufer früher an, zählen Aufwendungen für Handwerker zum Anschaffungspreis – und wirken sich nur über die Jahresabschreibung steuermindernd aus. Auch Selbstnutzer können bei anfallenden Reparaturmaßnahmen Steuervorteile geltend machen. Die Grenze liegt bei 20 Prozent der Handwerkerkosten. Damit umfasst der Steuervorteil bei maximal absetzbaren Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von 6.000 Euro insgesamt 1.200 Euro pro Jahr.
Schenken und Vererben
Es lohnt sich, Kindern oder Enkeln die Steuern für die Übertragung einer Immobilie zu ersparen. Dafür sollte man mindestens zehn Jahre vor dem Tod die Immobilie an seine Erben verschenken. Liegen beide Werte unter der Grenze von 400.000 (für Kinder) Euro und 200.000 Euro (für Enkelkinder) fällt keine Steuer an.